
Überwachung im Kampf gegen Terror und organisierte Kriminalität: Das Bundesverfassungsgericht schränkt jüngst die Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) beim Sammeln und Speichern von Daten ein. Wird Datenschutz in der Verfolgung von Kriminalität zu ernst genommen? Oder ist das Urteil vom Bundesverfassungsgericht wichtig für den Schutz unschuldiger Bürger? Zwei PZ-Redakteure sind sich uneinig.
Pro: PZ-Redakteur Andreas Wagner
„Nicht ständig Maßnahmen auf den Prüfstand stellen.“
In einer Zeit, in der viele aus freien Stücken sehr viel aus ihrem Privatleben in sozialen Medien preisgeben, wirkt es mitunter absurd, wie strenger Datenschutz gleich einer Monstranz durchs Land getragen wird. Ein überzogener Schutz ist
Sie haben schon ein Abo? Hier anmelden
Sie haben noch kein Abo?
Wählen Sie jetzt aus:
Angebote mit gedruckter Tageszeitung