Menschen aus Syrien haben seit dem Machtwechsel in Damaskus kaum noch Chancen auf Asyl oder Flüchtlingsschutz in Deutschland. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der Abgeordneten Clara Bünger (Linke) hervorgeht, gilt dies in etwas geringerem Maße auch für Angehörige religiöser und ethnischer Minderheiten. Anfang des Jahres ist der Anteil derjenigen, die einen Schutzstatus erhielten, wieder leicht angestiegen.
Angehörige verschiedener syrischer Minderheiten klagen teils über Diskriminierung beziehungsweise Verfolgung durch die neuen Machthaber und mit ihnen verbündete bewaffnete Gruppen. Das war auch Hintergrund der Protestaktionen von Syrerinnen und Syrern rund um den Besuch von Übergangspräsident Ahmed al-Scharaa bei Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) Ende März. Merz und sein Gast waren sich einig, dass ein Großteil der Flüchtlinge in Deutschland perspektivisch zurückkehren sollte.
Schutzquote ist aufgrund der neuen Lage dramatisch gesunken
Laut Innenministerium wurde im vergangenen Jahr 5,3 Prozent der syrischen Staatsangehörigen, über deren Anträge das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) entschied, ein Schutzstatus zugesprochen. Das heißt, sie wurden als Flüchtlinge oder Asylberechtigte anerkannt beziehungsweise erhielten einen eingeschränkten Schutzstatus oder es wurde für sie ein Abschiebeverbot ausgesprochen.
Der sogenannte subsidiäre Schutz greift, wenn weder Flüchtlingsschutz noch Asylberechtigung gewährt werden, dem Betroffenen jedoch im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht. Anträge, die inhaltlich nicht geprüft werden, etwa weil ein anderes EU-Land für das Asylverfahren eines Schutzsuchenden zuständig ist, sind bei dieser Quote nicht berücksichtigt.
Quote bei Jesidinnen und Jesiden deutlich höher
Etwas höher war die sogenannte bereinigte Schutzquote bei Christen aus Syrien mit rund 17 Prozent. Für Angehörige der drusischen Minderheit lag sie bei 9,1 Prozent. Den Angaben zufolge wurde 2025 mehr als jedem zweiten Jesiden aus Syrien (57,1 Prozent) ein Schutzstatus zuerkannt. Bei den Alawiten galt das für jeden Fünften (20 Prozent).

Die Alawiten sind eine religiöse Minderheit im schiitischen Islam. Die Familie von Ex-Präsident Baschar al-Assad, der im Dezember 2024 nach dem Vorrücken sunnitisch-islamistischer Milizen auf die Hauptstadt Damaskus nach Russland geflohen war, gehört der Minderheit an. Assad und vor ihm sein Vater, Ex-Präsident Hafis al-Assad, hatten Schlüsselpositionen im Militär und den Geheimdiensten bevorzugt mit Alawiten besetzt.
2024 lag die Schutzquote noch bei annähernd 100 Prozent
Im Jahr 2024 hatte das Bamf fast 100 Prozent der Asylanträge von Syrern positiv beschieden oder zumindest ein Abschiebeverbot ausgesprochen. Dass neue Anträge jetzt größtenteils abgelehnt werden, empört Bünger. Sie sagt: «Es mangelt an grundlegender Versorgung mit Wohnungen, Wasser, Elektrizität, Bildung und Gesundheit.» Selbst Angehörige von Minderheiten, die besonders bedroht seien, könnten sich nicht darauf verlassen, in Deutschland weiterhin Schutz zu bekommen. In Syrien kam es seit dem Machtwechsel regional zu Gewaltausbrüchen gegen Alawiten, Kurden und Drusen.
Laut Bundesregierung lag die Schutzquote ohne Berücksichtigung formeller Entscheidungen für Kurden zuletzt höher als für Syrer insgesamt. Im vergangenen Jahr erhielten 11,8 Prozent der Kurden Schutz, in den ersten zwei Monaten dieses Jahres waren es 20,5 Prozent.

Im Januar und Februar entschied das Bamf jeweils über rund 5.000 Anträge von Menschen aus Syrien. Der Anteil derjenigen, die Schutz erhielten, war mit 10,4 Prozent fast doppelt so hoch wie im Gesamtjahr 2025.
Entscheidungen nur über Anträge bestimmter Gruppen
Allerdings wird aktuell nicht über alle Asylanträge von Syrern entschieden. Im Dezember 2024 hatte das Bamf wegen der unübersichtlichen Lage zunächst alle Entscheidungen ausgesetzt. Im Sommer nahm das Bundesamt die Bearbeitung wieder auf, jedoch zunächst beschränkt auf Straftäter und Terrorgefährder.
Seit September entscheidet es laut Bundesinnenministerium auch über Anträge «aus der Gruppe der jungen, arbeitsfähigen, allein reisenden Männer arabischer Volks- und sunnitischer Konfessionszugehörigkeit». Ebenfalls entschieden würden Verfahren, in denen die im Asylgesetz festgelegte Frist von 21 Monaten abgelaufen sei. Das Gleiche gelte für Verfahren, in denen das Bamf nach einer erfolgreichen Untätigkeitsklage durch ein Verwaltungsgericht zur Entscheidung verpflichtet sei.
Ein Ministeriumssprecher sagte, wann die Entscheidungstätigkeit für weitere Personengruppen wieder aufgenommen werde, bleibe derzeit noch abzuwarten. Dies gelte auch für Widerrufsverfahren. In diesen Verfahren prüft das Bamf, ob die Schutzgründe entfallen sind - etwa aufgrund einer veränderten Situation im Herkunftsland. In den Fällen von Syrern, bei denen das Bamf diese Prüfung 2025 vornahm, lag die Widerrufsquote bei 3,7 Prozent. In den ersten zwei Monaten dieses Jahres waren es 11,1 Prozent.
Ende November 2025 lebten nach Angaben der Bundesregierung rund 940.401 Syrer in Deutschland. 512.348 von ihnen hatten einen Schutzstatus. Viele Flüchtlinge von 2015 sind inzwischen eingebürgert.
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