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Politik
Kunst mit Grenzen: Darf man künstlerische Werke im Nachhinein verändern? Ja!

Endlich. Wim Wenders’ Film „Falsche Bewegung“ aus dem Jahr 1975 wird in seiner bisherigen Fassung nicht mehr ausgestrahlt. Jahrelang musste die Schauspielerin Nastassja Kinski dafür kämpfen, dass eine Szene entfernt wird, in der sie als 13-Jährige halbnackt zu sehen ist. Nun hat sie sich durchgesetzt. Und, wie immer bei solchen Debatten, stellt sich reflexhaft die Frage: Darf man künstlerische Werke im Nachhinein überhaupt verändern? Ja, man darf. Man muss es sogar als verantwortungsbewusster Urheber.

Ein Kommentar von PZ-Redakteurin Elisa Giesecke

Mit der Kunst ist es ja immer so eine Sache. Oftmals will sie provozieren, irritieren und Grenzen ausloten. Spannend wird sie gerade dann, wenn sie gesellschaftliche Normen hinter sich lässt. Aber die entscheidende Frage ist nicht, ob Kunst Grenzen überschreiten darf. Die entscheidende Frage lautet: Auf wessen Kosten geschieht das?

Die Angst vor einer vermeintlichen Beschneidung der Kunst ist häufig nichts anderes als die Angst des Schöpfers, die Kontrolle über sein Werk zu verlieren. Dann wird gerne mit dem Begriff der Kunstfreiheit argumentiert. Doch, Freiheit der Kunst für wen? Sicherlich nicht für das minderjährige Mädchen, das vor der Kamera einen Liebesakt mit einem erwachsenen Mann andeuten muss. Wäre die Szene mit der jungen Nastassja Kinski bereits vor Jahren herausgeschnitten worden, hätte – wenn man ehrlich ist – wohl kein Hahn danach gekräht. Die Qualität des Films hängt nicht von den wenigen Minuten ab, in denen ein Kind in Unterwäsche gezeigt wird. Wenn doch, wäre das ein fatales Zeichen für die moralischen Maßstäbe unserer Gesellschaft.

Ja, Kunst darf nachträglich verändert werden. Insbesondere dann, wenn Menschen in irgendeiner Form Schaden nehmen könnten – sei es durch Diskriminierung, Rassismus oder, wie in diesem Falls, durch Sexualisierung eines Kindes.

Natürlich ist nicht jede nachträgliche Veränderung gleich zu bewerten. Es ist ein Unterschied, ob diskriminierende Begriffe in Kinderbüchern ersetzt, problematische Filmszenen entfernt oder Werke mit Triggerwarnungen versehen werden. Doch eines haben diese Fälle gemeinsam: Kunst entsteht inmitten der Gesellschaft, wirkt unmittelbar auf sie ein und muss sich deshalb auch an ihren Maßstäben messen lassen.

Am Ende gilt: Eine Gesellschaft, die ihre Werte hinterfragt, muss auch ihre Kunst hinterfragen dürfen. Wer darin einen Angriff auf die Kunstfreiheit sieht, verwechselt den Schutz eines Werkes mit dem Schutz des eigenen Egos.

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