Pforzheim. Der Rücktritt von Unionsfraktionschef Jens Spahn hat ein Thema in den Fokus gehoben, über das derzeit heftig debattiert wird: das Verbot der Leihmutterschaft in Deutschland. Der CDU-Politiker hatte zusammen mit seinem Mann die Dienste einer Leihmutter in den USA in Anspruch genommen, um Vater zu werden. Aber nicht nur er, sondern viele andere Kinderlose schlagen diesen Weg übers Ausland ein. Sollte man also in Deutschland die Leihmutterschaft legalisieren? Zwei PZ-Redakteure sind da ganz unterschiedlicher Meinung.
PRO: PZ-Redakteurin Petra Joos
„Das Gesetz ist nicht zeitgemäß und verlagert das Problem nur ins Ausland.“
Es ist ein heikles Thema, das die Bevölkerung hierzulande spaltet: Jeweils rund 40 Prozent sind für das Verbot der Leihmutterschaft einerseits und dessen Aufhebung beziehungsweise Lockerung andererseits. Das Embryonenschutzgesetz, in dem das Verbot verankert ist, stammt aus dem Jahr 1990. In den vergangenen 36 Jahren hat sich viel verändert, auch gesellschaftlich. Es gibt immer mehr unerfüllte Kinderwünsche, von Einzelpersonen und hetero- sowie homosexuellen Paaren, die existenziell sind und über Lebensglück entscheiden können.


Leihmutterschaft: Ein ethisches Dilemma
Und dann gibt es noch das Grundrecht jedes Einzelnen auf Selbstbestimmung. Ihren Körper zur Prostitution anbieten, das darf eine Frau, zur Geburt eines Kindes aber nicht. Das passt nicht zusammen, auch moralisch nicht. Apropos: Selbst der Deutsche Ethikrat fordert eine gesellschaftliche Debatte über das Verbot.
So oder so: Das Gesetz ist nicht mehr zeitgemäß und verlagert das Problem nur ins Ausland. Das ist aber auf Dauer keine Lösung.
KONTRA: PZ-Redakteur Lothar Neff
„Nicht alles, was medizinisch machbar ist, darf auch umgesetzt werden.“
Aus christlicher Sicht kommt eine Legalisierung der Leihmutterschaft für viele Menschen nicht in Frage. Eine Schwangerschaft gehört in die eheliche Beziehung zwischen Mann und Frau. Auch außerhalb dieses geschützten Rahmens ist ein Kinderwunsch verständlich. Doch nicht alles, was medizinisch machbar ist, darf auch in Anspruch genommen werden.


Baby mit Leihmutter? Wie das geht und warum es Kritik gibt
Kommerzielle Leihmutterschaft birgt die Gefahr der Ausbeutung von Frauen in wirtschaftlichen Notlagen. Meist können sich auch nur wohlhabende Paare eine solche Leihmutterschaft im Ausland leisten. Zudem darf ein ungeborenes Kind nicht zum Gegenstand eines Vertrages oder gar zu einer Ware werden. Man muss auch berücksichtigen, dass die Leihmutter in den neun Monaten ihrer Schwangerschaft eine starke Bindung zu dem Kind aufbauen kann. Das birgt nachträglich reichlich Konfliktpotenzial. Aufgrund dieser ethischen Richtlinien ist Leihmutterschaft – auch ohne finanzielle Gegenleistung – nach dem Embryonenschutzgesetz grundsätzlich in Deutschland strafbar, was auch so bleiben sollte.



