Ganztagsbetreuung für Grundschüler
Auch nachmittags in der Schule: Ab Herbst haben Erstklässler einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. (Symbolbild)
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Grundschule
Aus Sicht der IW-Experten geht es bei dem Anspruch auf Ganztagsbetreuung nicht nur darum, den Eltern die Chance auf Berufstätigkeit zu geben - es gehe auch um Teilhabe, meinen die Forscher. (Symbolbild)
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Politik
Nachmittags in den Hort? 150.000 Plätze im Westen fehlen

Ein halbes Jahr vor Beginn des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler fehlen in Westdeutschland Zehntausende Plätze. Wie das Institut der Deutschen Wirtschaft ermittelte, müssen bis 2029 mindestens 149.700 weitere Hortplätze eingerichtet werden, davon allein 45.300 in Nordrhein-Westfalen und 42.300 in Bayern. 

Das gilt nach Berechnungen des IW, wenn man die 2024 von Eltern geäußerten Betreuungswünsche zugrundelegt. Geht man davon aus, dass letztlich drei von vier Kindern auch nachmittags in der Schule bei Hausaufgaben, Spiel oder Sport umsorgt werden sollen, ist der Ausbaubedarf viel höher: Dann fehlen 570.900 Plätze, davon allein 204.300 in Bayern. «Bayern sticht bei den Ganztagsbetreuungsquoten von Kindern im Grundschulalter mit nur 34 Prozent im Jahr 2024 sehr stark heraus», schreiben die IW-Experten.

Rechtsanspruch 2021 beschlossen

Die Studie «Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder» liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Hintergrund ist der 2021 beschlossene bundesweite Rechtsanspruch auf mindestens acht Stunden Betreuung für Jungen und Mädchen in den ersten vier Schuljahren. Ab dem neuen Schuljahr im Herbst gilt er zunächst für Erstklässler und wird dann bis zum Schuljahr 2029/2030 schrittweise ausgeweitet.

Die Sorge um den Stand des Ausbaus ist nicht neu. Im Januar veröffentlichte der Verband Bildung und Erziehung eine Umfrage unter mehr als 1.300 Schulleitungen. Ergebnis: Jede vierte befürchtet, dass der Rechtsanspruch nicht voll umgesetzt werden kann. Letztlich bedeutet das, dass Eltern vergeblich einen geeigneten Nachmittagsplatz für ihre Kinder suchen.

Angebot im Osten und in Hamburg reicht

Die IW-Studie geht in dieselbe Richtung. Doch ist die Lage in den Bundesländern sehr unterschiedlich. Alle ostdeutschen Länder und Hamburg könnten den Anspruch voraussichtlich ohne weiteren Ausbau erfüllen, schreiben die Experten des arbeitgebernahen Instituts. Kleinere Lücken könnten durch den Rückgang der Kinderzahlen wohl geschlossen werden. 

«Anders stellt sich die Lage im Rest Westdeutschlands dar», schreiben die IW-Experten. Gemessen an Betreuungswünschen und Kinderzahl sei die Lücke in Schleswig-Holstein mit 10 Prozent am höchsten, gefolgt von Bremen mit 9 Prozent und Bayern mit 8 Prozent.

Bayern ist aus ihrer Sicht ein besonderer Fall, weil Eltern dort 2024 sehr wenig Betreuungsbedarf angaben, nämlich nur für 43 Prozent der Kinder. Zum Vergleich: Im Saarland waren es 74 Prozent. In Ländern mit ausreichendem Angebot wie Sachsen, Thüringen oder Brandenburg waren 2024 tatsächlich 84 bis 88 Prozent der Grundschulkinder in der Hortbetreuung.

Hemmt ein hoher Beitrag?

Länder mit niedrigen Quoten sollten prüfen, ob die Angebote und vor allem die Elternbeiträge für Familien attraktiv seien oder die Inanspruchnahme hemmten, heißt es in der Studie. «Letzterem sollte unbedingt entgegengewirkt werden, da die Ganztagsbetreuung nicht nur der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dient, sondern auch Entwicklungs- und Teilhabechancen für die Kinder schafft.»

© dpa-infocom, dpa:260225-930-731661/1

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