Wer einen Betrieb oder Teile eines Unternehmens erbt, kann in Deutschland von umfangreichen Steuervorteilen profitieren. Ist das gerecht?
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Politik
Pro und Contra: Sollten Firmenerben mehr Steuern zahlen?

Wer einen Betrieb oder Teile eines Unternehmens erbt, kann in Deutschland von umfangreichen Steuervorteilen profitieren. Ist das gerecht? Während PZ-Redakteurin Katharina Lindt eine höhere Besteuerung von Firmenerben befürwortet, ist ihr Kollege Lothar Neff der Meinung, dass der Erhalt von Arbeitsplätzen steuerlich begünstigt bleiben sollte.

Pro: PZ-Redakteurin Katharina Lindt

„Einen Freifahrtschein für Großerben sollte es nicht geben.“

In Deutschland liegt etwas im Argen: Firmenerben können umfangreiche Steuerbefreiungen in Anspruch nehmen – egal, ob es um mittelständische Unternehmen oder Anteile an Konzernen geht. Gleichzeitig müssen alle anderen jenseits der Freibeträge grundsätzlich Steuern zahlen. Ein Beispiel: Ein Immobilienunternehmen profitiert unter bestimmten Voraussetzungen von diesen Privilegien, eine Privatperson, die ein paar Immobilien besitzt, aber nicht. Laut Statistischem Bundesamt gab es im Jahr 2025 rund 3,7 Milliarden Euro Steuererlass für 34 Großerben. Das liegt auch daran, dass das reichste Prozent weiß, wie Steuern beim Erben umgangen werden können. Die Ungerechtigkeit ist offensichtlich und dennoch schaut die Politik weg. Kritiker werden sagen: Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel, wenn Firmenerben nicht verschont werden, weil Betriebsvermögen oft nicht liquide ist. Für solche Fälle gibt es Kompromisse – etwa eine Stundung über viele Jahre. Einen Freifahrtschein für Großerben sollte es nicht geben.

Umfrage der Woche: Sollten Firmenerben mehr Steuern zahlen?

Contra: PZ-Redakteur Lothar Neff

„Wer Arbeitsplätze erhält, sollte davon auch steuerlich profitieren.“

Keiner zahlt gerne Steuern. Deshalb ist auch die aktuelle Klage gegen die Erbschaftssteuer-Regelung verständlich. Dabei geht es darum, dass ein vererbtes Unternehmen anders besteuert wird als Aktien oder Sparvermögen. Im Erbschaftssteuerrecht wird zwischen kleineren Unternehmen und solchen mit einem Betriebsvermögen von mehr als 26 Millionen Euro unterschieden. Erbschaften bei kleineren Unternehmen, die mindestens fünf Jahre lang weitergeführt werden, bleiben zu 85 Prozent steuerfrei. Wenn das Unternehmen sieben Jahre lang gehalten wird, fällt gar keine Erbschaftsteuer mehr an. Auch für Großunternehmen gibt es Ausnahmen. Das ist eine sinnvolle Regelung, die sich jahrzehntelang bewährt hat.

Wer Arbeitsplätze erhält, sollte davon auch steuerlich profitieren. Sonst droht nämlich der Abfluss von Betriebsvermögen, was die Substanz eines Unternehmens gefährden kann.

Anders sieht es bei hohen Kapitalvermögen aus. Diese unterliegen zum großen Teil der Erbschaftssteuer, was auch durchaus nachvollziehbar ist.

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