Russischer Sonderflug zur Ausreise von Konsulatsmitarbeitern
In Russland registrierte Flugzeuge dürfen wegen der Sanktionen im Kontext des Ukraine-Kriegs eigentlich nicht mehr in EU-Staaten fliegen.
Jan Ohmen/dpa
Politik
Russischer Sonderflug zur Ausreise von Konsulatsmitarbeitern

Russland lässt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seines Generalkonsulats aus Deutschland ausfliegen. Es gebe eine Genehmigung für einen russischen Sonderflug «im Zusammenhang mit der Ausreise der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des russischen Generalkonsulats Bonn», sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amts in Berlin. Das Flugzeug war am Morgen auf dem Flughafen Köln/Bonn gelandet. Eigentlich dürfen in Russland registrierte Flugzeuge wegen der Sanktionen im Kontext des Ukraine-Kriegs nicht mehr in EU-Staaten fliegen.

Als Reaktion auf den Russland zugeordneten, versuchten Drohnenanschlag am Flughafen Leipzig hatte die Bundesregierung angekündigt, das russische Generalkonsulat in Bonn zu schließen. Damit müssen der Generalkonsul und entsandte Mitarbeiter bis Freitag das Land verlassen.

Russland bestreitet kategorisch, etwas mit der Drohne auf dem Flughafen zu tun zu haben. Als Gegenmaßnahme ordnete das dortige Außenamt die Schließung des deutschen Generalkonsulats in St. Petersburg ebenfalls bis 18. September an. Auch dessen Mitarbeiter wurden aufgefordert, das Land zu verlassen.

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