
Die schwarz-rote Bundesregierung hat ein neues Rentenpaket auf den Weg gebracht – zu den zentralen Inhalten gehört nicht nur eine Stabilisierung des Rentenniveaus bis 2031, sondern auch eine Ausweitung der Mütterrente. Ist das milliardenschwere Vorhaben trotz knapper öffentlicher Kasse gerechtfertigt? Darüber gehen die Meinungen auseinander.
Pro: PZ-Redakteurin Katharina Lindt
"Altersarmut ist weiblich, das ist keine Floskel, es ist bittere Realität."
Die Ausweitung der Mütterrente ist überfällig – und eine Sache des Respekts. Wer von einem Wahlgeschenk der CSU spricht, verkennt die Signalwirkung. Frauen stemmen noch immer den Großteil der Sorgearbeit – und das umsonst. Sie nehmen Karriereeinbußen hin, arbeiten oft in Teilzeit und erwerben damit geringere Rentenansprüche. Der Spruch: Altersarmut ist weiblich, ist keine Floskel, er ist bittere Realität. Laut Statistischem Bundesamt liegt die geschlechtsspezifische Rentenlücke bei 40 Prozent, rechnet man die Hinterbliebenenrente raus.
Dass nun drei Erziehungsjahre für alle bei der Rente angerechnet werden sollen, ist richtig. Warum sollte es eine Ausnahme für vor 1992 geborene Kinder geben? Die Reform würde Generationen von Müttern sichtbar machen, die still und leise den Familienalltag managten und oft gar nicht die Möglichkeit hatten, einer Erwerbsarbeit nachzugehen. Stichwort: Betreuungsangebot. Familienarbeit ist Arbeit. Diese Wertschätzung muss den Staat etwas kosten.
Kontra: PZ-Redakteur Andreas Wagner
"Die Frage muss erlaubt sein, wer weitere Leistungen stemmen soll."
Schon im Frühjahr, als die Pläne zum Rentenpaket auftauchten, schlugen Wirtschaftsverbände Alarm – nun, da Gesetzentwürfe vorliegen, wird erneut Kritik laut. Und das zurecht. Das Ifo-Institut etwa fordert Änderungen bei den Vorhaben – darunter den Verzicht auf die Mütterrente. Natürlich sollte Erziehung honoriert werden, aber solange an anderen Bausteinen wie der „Rente mit 63“ nicht gerüttelt oder ein Nachhaltigkeitsfaktor zum Rentenniveau nicht wieder greift, sollte man keine weiteren Belastungen für die Rentenkasse beschließen – schon gar keine versicherungsfremden. Für die Mütterrente wurden keine Beiträge gezahlt, dennoch wird sie über die gesetzliche Rente getragen. Dies schlägt auf die Sozialbeiträge durch (oder man erhöht den jetzt schon üppigen Steuerzuschuss an die Rentenkasse). Bedenkt man, dass das Land am Beginn der Verrentungswelle der Babyboomer steht, muss die Frage erlaubt sein, wohin weitere Leistungen führen und wie die Jungen sie stemmen sollen. Mütter mögen von Zusatzleistungen profitieren, die Kinder und Enkel aber zahlen die Zeche.


