Erbschaftssteuer
Die bisherige Erbschaftsteuer hat umfassende Ausnahmen. (Symbolbild)
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Politik
Was die SPD bei der Erbschaftsteuer plant

Jedes Jahr werden in Deutschland Vermögen von Hunderten Milliarden vererbt oder verschenkt. Die Steuern darauf haben Rekordhöhe erreicht – doch das System gilt politisch quasi flügelübergreifend als reformbedürftig. Denn die Statistik zeigt: Wer richtig viel erbt, der zahlt häufig gar keine Steuern. Das System sei ungerecht und verstoße gegen das Leistungsprinzip, sagt Vizekanzler Lars Klingbeil.

Jetzt legt seine SPD als erster Regierungspartner ein Konzept vor. Zwar winkt die Union umgehend ab – ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts könnte Schwarz-Rot aber bereits in wenigen Monaten zu einer Neuregelung zwingen.

Wer zahlt bisher Erbschaftsteuer – und wie viel?

Grundsätzlich ist jeder erbschaftsteuerpflichtig, der durch den Tod einer anderen Person Vermögen erhält. Das kann Bargeld sein, aber auch das geerbte Haus, eine geerbte Firma, Wertpapiere, Unternehmensanteile oder wertvoller Schmuck. Bevor die Steuer berechnet wird, werden mögliche Schulden des Gestorbenen abgezogen.

Wie viel Erbschaftsteuer anfällt, hängt erst einmal vom Verwandtschaftsgrad und vom Wert des Erbes ab. Die Steuersätze liegen derzeit zwischen 7 und 50 Prozent. Kurz könnte man sagen: Je mehr man erbt und je entfernter man mit dem Gestorbenen verwandt ist, desto mehr Steuern muss man zahlen.

Muss man auf jedes Erbe Steuern zahlen?

Nein, beträchtliche Summen können aktuell ohne einen Cent Steuern vererbt werden. Die meisten Erbschaften und Schenkungen liegen laut Statistischem Bundesamt innerhalb von Freibeträgen. So können etwa Ehepartner bis zu 500.000 Euro, die eigenen Kinder bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben.

Legal Steuern sparen kann man auch über Schenkungen, bei denen Vermögen noch zu Lebzeiten übertragen wird. Hier gelten die gleichen Freibeträge wie beim Erben – allerdings nicht einmalig, sondern alle zehn Jahre erneut. Wer früh anfängt, kann also enorme Summen übertragen, ohne den Staat zu beteiligen.

Das Haus oder die Eigentumswohnung der Eltern kann man zudem steuerfrei erben, wenn man selbst für mindestens zehn Jahre einzieht und die Wohnfläche 200 Quadratmeter nicht übersteigt.

Was wird an dem System kritisiert?

Vor allem Ausnahmen und Steuerbefreiungen beim Vererben von Betriebsvermögen. Der Staat will vermeiden, dass Betriebe aufgegeben werden müssen, weil die neuen Besitzer die Erbschaftsteuer aus dem Privatvermögen nicht zahlen können. Durch eine sogenannte Verschonungsregelung können Vermögen ab 26 Millionen Euro künstlich arm gerechnet werden, um keine Erbschaftsteuer zu zahlen.

463-mal wechselten in den vergangenen zehn Jahren Vermögen im Wert von 100 Millionen Euro oder mehr den Besitzer. In mehr als der Hälfte der Fälle wurden keine Steuern fällig. Im Subventionsbericht des Bundes werden die Ausnahmen als größte aller Steuervergünstigungen aufgelistet: Dem Staat entgingen dadurch jährlich Einnahmen von 8,8 Milliarden Euro.

Es herrsche ein System, «in dem nicht nur Vermögen vererbt und verschenkt wird – sondern auch Chancenungleichheit, soziale Spaltung und wachsender Unmut», analysierten kürzlich die SPD-Seeheimer. Linken-Haushälter Dietmar Bartsch bezeichnete die Erbschaftsteuer als «die ungerechteste Steuer des Landes».

Studien zufolge machen Erbschaften die Vermögenden in Deutschland noch reicher. Wer ohnehin ein gut gefülltes Konto hat, erbt am häufigsten und zugleich die höchsten Beträge.

Was schlägt die SPD jetzt vor?

Sie will unter dem Strich Erben großer Vermögen höher besteuern. Auf die Höhe des Steuersatzes will sie sich einem Bericht der ARD zufolge aber bisher nicht festlegen.

Künftig solle es für jeden Erben einen sogenannten Lebensfreibetrag von rund einer Million Euro geben, berichtet der Sender aus einem Konzeptpapier, das heute offiziell vorgestellt werden soll. Dieser Freibetrag setzt sich zusammen aus 900.000 Euro für Erbschaften aus der Familie und 100.000 Euro von nicht oder entfernt verwandten Personen. Die Zehn-Jahres-Regel für Schenkungen fiele damit weg.

Für das Vererben von Unternehmen will die SPD einen zusätzlichen Freibetrag von fünf Millionen Euro schaffen. Damit sei sichergestellt, dass die meisten Familienbetriebe steuerfrei in die nächste Generation weitergegeben werden könnten, zitiert die «Tagesschau» die Partei.

Erst ab einem Unternehmenswert von mehr als fünf Millionen Euro wären Steuern fällig. Diese Steuerschuld soll über zwanzig Jahre gestundet werden können, damit niemand deswegen seinen Betrieb aufgeben muss. Die Verschonungsregel fiele dafür weg.

Müsste man damit auf das Elternhaus Erbschaftsteuer zahlen?

Nein, selbst genutzte Eigenheime werden im SPD-Konzept ausgenommen. Wenn Kinder also im Haus der gestorbenen Eltern wohnen bleiben, bliebe die Vererbung zusätzlich zum Freibetrag in Höhe von einer Million Euro steuerfrei. «Es ist für uns selbstverständlich, dass das Wohnhaus von Oma steuerfrei geerbt werden kann, aber für drei Villen Erbschaftsteuer anfällt», zitiert die «Bild»-Zeitung aus dem SPD-Konzept.

Wie reagiert die Union?

Der Koalitionspartner befürchtet, dass das SPD-Konzept Familienunternehmen im Mittelstand zusätzlich belastet – und das in einer Zeit, in der Unternehmen eigentlich jeden Cent für zusätzliche Investitionen und die Ankurbelung der Wirtschaft nutzen sollen. 

«Nach vier Jahren wirtschaftlichem Stillstand sind aber nicht Steuererhöhungen, sondern Steuersenkungen dringend notwendig», betont Unionsfraktionsvize Matthias Middelberg. Familienunternehmen bräuchten Verschonungsregeln, sonst müssten sie vier bis sechs komplette Jahresgewinne allein zur Zahlung der Erbschaftsteuer aufbringen. 

Auch in der Union sieht man allerdings Korrekturbedarf bei den aktuellen Regeln zum Vererben von Unternehmen – nur nicht so, wie die SPD das vorschlägt.

Wie viel Erbschaftsteuer nimmt der Staat ein?

Wie viel Geld jedes Jahr in Deutschland vererbt oder verschenkt wird, weiß niemand genau. Wer unter den Freibeträgen bleibt, taucht in der Statistik der Finanzbehörden nicht auf. Geschätzt wird, dass jährlich 200 bis 400 Milliarden Euro durch Erbschaften und Schenkungen den Besitzer wechseln.

Im vergangenen Jahr kassierten die Finanzverwaltungen dafür laut Statistischem Bundesamt Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 13,3 Milliarden Euro – weniger als aus der Tabaksteuer eingenommen wurde (15,6 Milliarden). Trotzdem war das ein Rekord und 12,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer fließen an die Länder, der Bund hat davon unmittelbar erstmal nichts.

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