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Maulbronn. Laut einer Polizeimeldung ist eine 31-jährige Frau am Mittwochmittag betrunken und viel zu schnell Auto gefahren, und gegen einen Baum geprallt - sie musste ihren Führerschein abgeben.
Nach bisherigem Ermittlungsstand sei die Opel-Fahrerin gegen 14 Uhr von Schützingen in Richtung Zaisersweiher gefahren, als sie im Kurvenbereich alleinbeteiligt von der Fahrbahn abgekommen und gegen einen Baum gefahren sei. Die hinzugezogenen Polizeibeamten konnten bei der Unfallverursacherin Hinweise auf eine alkoholische Beeinflussung feststellen, heißt es weiter. Ein vor Ort durchgeführter Alkoholtest habe einen Wert von etwa 1,5 Promille ergeben. Die 31-Jährige habe im Anschluss eine Blutprobe abgeben müssen.
Nun erwarte sie eine Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs.
Allgemeine Hinweise der Polizei:
- Ab 0,3 Promille kann von einer sogenannten "relativen Fahruntüchtigkeit" gesprochen werden. Kommen ab diesem Promillewert noch alkoholbedingte Fahrfehler oder ein dadurch verursachter Verkehrsunfall mit Personenschaden oder entsprechendem Sachschaden hinzu, hat die Fahrerin oder der Fahrer mit einer Strafanzeige und fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
- Ab 1,1 Promille wird bei Kfz-Lenkern im öffentlichen Straßenverkehr von "absoluter Fahruntüchtigkeit" gesprochen. Die Folgen sind in der Regel eine Strafanzeige und die Entziehung der Fahrerlaubnis. Abhängig vom Blutalkoholspiegel werden Hör- und Sehfähigkeit beeinträchtigt, Koordinations- und Reaktionsvermögen lassen nach, Distanzen und Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt. Menschen unter Alkoholeinfluss handeln weniger gefahrenbewusst und sind risikofreudiger. Bereits bei einer Alkoholisierung von 1,5 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) steigt das Unfallrisiko um das 12-fache.