
- Isabel Hansen
Maulbronn. Was gemeinhin als Lob für Retter und rechtschaffene Menschen gemeint ist, verdrehte der Angeklagte zu einem Hass-Post. Mit dem Kommentar „#Ehrenmann“ zu einer Nachricht um einen Anschlag auf eine queere Bar überschritt ein 19-Jähriger in aller Kürze selbst die Grenze zur Straftat. Kaum war die Nachricht über einen Brandanschlag auf eine queere Bar in Rostock am 3. November 2024 auf dem Instagram-Kanal der Tagesschau erschienen, ließ der Angeklagte Moral und Anstand sausen und goutierte das Tun des Verbrechers mit „#Ehrenmann“. Damit verbuchte er den allerersten Kommentar unter der Meldung. Mit einer Anklage wegen Billigung einer Straftat für seine kruden Ansichten hatte der Angeklagte weder gerechnet, noch war er mit der Geldstrafe von 1600 Euro aus dem dazugehörigen Strafbefehl einverstanden. Er legte Einspruch ein, so dass der Fall vor dem Amtsgericht Maulbronn aufgerollt wurde.
Möglicherweise auch dank der prominenten Platzierung des Hass-Posts in der Kommentar-Liste und dem damit unmissverständlichen Bezug zum vorangegangenen
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