Acht Jahre nach einem sexuellen Missbrauch an einer 15-Jährigen kommt die Tat vor Gericht. Foto: Johannes Eisele/dpa
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62-Jähriger soll Jugendliche missbraucht haben: Acht Jahre später beginnt Prozess am Amtsgericht

Pforzheim/Enzkreis. Als die damals 15-jährige Geschädigte am 22. Juni 2012 im Haus der Tante und deren Verlobtem übernachtet hatte, soll dieser sexuell übergriffig geworden sein. So der Tatvorwurf und Grund für die späte Anzeige durch die heute 23-Jährige. Der 62-jährige Angeklagte sei bereits einschlägig vorbestraft, wie Uwe Oehler, der Anwalt der jungen Frau, feststellte.

So war der Mann bereits wegen sexueller Nötigung zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Diese endete im Jahr 2004. Kurz danach hatte er seine heutige Verlobte kennengelernt und sei mit ihr zusammengekommen. Das Verhältnis zu den Nichten seiner Verlobten wurde von mehreren Zeugen als liebevoll und von Vertrauen geprägt beschrieben: „Er war immer der liebe Onkel“, so die Geschädigte. Zumindest bis zu dem Vorfall vor acht Jahren.

Die junge Frau habe bis dahin regelmäßig Zeit im Haus der Tante im östlichen Enzkreis verbracht und dort auch hin und wieder übernachtet. Nachdem sie auf dem Sofa im Wohnzimmer bäuchlings eingeschlafen war, habe der Angeklagte sie zunächst am Gesäß gestreichelt, wovon sie aufgewacht sei. Er habe sie anschließend unsittlich im Intimbereich angefasst, entkleidet und weitere sexuelle Handlungen an ihr vollzogen. Sie sei, wie eine als Zeugin geladene Psychologin später schilderte, erstarrt gewesen, außerstande sich zu wehren. Am darauffolgenden Morgen habe der Angeklagte sie nach Hause gefahren und mehrfach betont, wie schön die Nacht gewesen sei und dass er diese gerne wiederholen würde.

Die traumatischen Erlebnisse habe sie jahrelang mit sich herumgetragen, bis sie sich einer Betreuerin eines Jugendlagers anvertraute. Diese wurde tätig und gab den Sachverhalt an die Beratungsstelle Lilith in Pforzheim weiter. Dort habe sie einige Termine mit einer Psychologin wahrgenommen, wie diese berichtete. Üblicherweise würden derartige Vorfälle nur nach Wunsch der Patienten an die Polizei weitergegeben. Das habe die junge Frau jedoch nicht gewollt — aus Angst vor der Tante. „Wir dachten auch, uns glaubt sowieso niemand“, wie die Schwester der Geschädigten aussagte. Weil es in der Familie aber weitere Kinder in einem jugendlichen Alter gebe, wollten die Schwestern die Sache doch vor Gericht ausfechten, um die Cousinen zu schützen.

Wie sich Richter Patrick Stemler, Staatsanwalt Bernhard Ebinger, Uwe Oehler und Strafverteidiger Michael Ried verständigten, wird die Verhandlung am kommenden Montag fortgeführt.