Firma Broccodile
Felix Huynh, Geschäftsführer der Firma Broccodile, zeigt das Logo seiner Firma. Das Unternehmen wurde von Lacoste abgemahnt, weil es ein Krokodil als Logo hat, das dem von Lacoste ähnlich sein soll.
Uli Deck/dpa
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Ärger um Krokodil-Logo: Mühlacker Unternehmer von Lacoste abgemahnt

Mühlacker. Eine Rauchwolke in Form eines knubbeligen Krokodils mit großen Glupschaugen, auf seinem Rücken fünf ebenso knubbelige Broccoliröschen – das alles auf blauem oder blassgrünem Grund. Nie im Leben hätte Felix Huynh aus Mühlacker gedacht, dass er sich damit so großen Ärger mit einer weltweit bekannten Marke einhandeln würde. Der französische Konzern Lacoste, Markenzeichen grasgrünes Krokodil, hat den 36-jährigen Gründer der im Aufbau befindlichen Firma Broccodile abmahnen lassen. Obwohl, wie jedenfalls Huynh es sieht, der Entwurf dem berühmten Lacoste-Krokodil in keiner Weise ähnelt. „Ich dachte, das ist ein Scherz.“

Klage steht im Raum

Über 5000 Euro sollte er zunächst bezahlen, berichtet Huynh, der Streitwert liege bei rund 500.000 Euro. Außerdem sollte er die zuvor beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragene Marke Broccodile, unter der er T-Shirts oder Produkte zum Cannabis-Konsum in einem Webshop vertreiben möchte, löschen. Beides tat er nicht – entgegen dem Rat seiner Anwälte.

„Ich wollte nicht klein beigeben, das kann ich meinen Mitarbeitern nicht vorleben“,

sagt Felix Huynh trotzig.

Er ließ die von den Lacoste-Anwälten gesetzte Deadline verstreichen. Nun steht eine Klage im Raum, befürchtet er. Lacoste äußerte sich auf Anfrage nicht.

Huynh geht es wie so manchem kleinen Unternehmer, der sich mit der Macht großer Unternehmen konfrontiert sieht. Denn, dass große, bekannte und finanzstarke Unternehmen kleine Firmen wegen tatsächlicher oder vermeintlicher Markenrechtsverletzungen abmahnen, ist Alltag und üblich – und auch wichtig für Inhaber bekannter Marken, wie Jens Klaus Fusbahn, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, erläutert. Diese müssten ihre Marken grundsätzlich aktiv verteidigen und verhindern, dass sie verwässert würden. „In Einzelfällen wird dann sicher auch übers Ziel hinausgeschossen“, sagt er. Rechtsstreitigkeiten seien für kleine Unternehmen natürlich häufig mit nicht stemmbaren Kosten verbunden, sagt Patentanwalt Alexander Bulling, der an der Universität Stuttgart lehrt. Allerdings schätzten auch kleinere Unternehmen ihre Rechtslage häufig nicht richtig ein und verkämpften sich.

Lacoste etwa gewann im Jahr 2015 vor dem EU-Gericht gegen eine polnische Firma mit Kaiman als Logo. Auch wenn sich dessen Schwanz nach unten biege, während der des Lacoste-Krokodils nach oben zeigt, sei die Verwechslungsgefahr zu groß, befand das Gericht.

Fusbahn äußert Verständnis für die Interessen von Markeninhabern. Die Besonderheit bekannter Marken liege darin, dass diese auch über die für die Marke geschützten Waren und Dienstleistungen hinaus einen Wiedererkennungswert und Bekanntheitsschutz hätten. Auch in Fällen, wo das angegriffene Logo nur wenig Ähnlichkeit habe mit dem der abmahnenden Partei, könne somit trotz allem die Verwechslungsgefahr erheblich sein. Das sieht auch Bulling so. Bekannte oder berühmte Marken stellten einen ganz erheblichen monetären Wert für Firmen dar. „Verwässert die Marke, wird sie rasch weniger wert.“

Firma Broccodile
Prototypen von Produkten – Aktivkohlefilter für Rauchwaren.
Uli Deck/dpa

Huynh muss abwarten

Beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) kommt es indes immer seltener zu Widersprüchen von Rechteinhabern älterer Marken gegen die Eintragung einer neuen Marke. Das liege zum einen daran, dass sich die Recherchemöglichkeiten nach eingetragenen Marken verbessert habe, erklärt ein Sprecher. Zum anderen klärten Markeninhaber Konflikte auch schon früh im Vorfeld. Von fast 50 000 im vergangenen Jahr eingetragenen Marken seien rund 2200 mit einem Widerspruch angegriffen worden.

Broccodile-Gründer Huynh bleibt nur: Abwarten. Klickt man auf die Website, steht da „We are coming soon“ (Wir kommen bald). Noch ist Broccodile beim DPMA eingetragen – mit dem Vermerk „Widerspruchsverfahren läuft“.

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