
- Peter Marx und Alexander Heilemann
Enzkreis. Das Brunnenfest des TSV Weiler hat eine jahrzehntelange Tradition. Vor rund zehn Jahren, so Vorsitzender Ralf Hainz, habe man einen Flohmarkt eines privaten Partners von einem anderen Verein als sonntägliches Festelement übernommen. All die Jahre habe er persönlich nie Klagen gehört. Und der Markt habe sich zu einer echten Stütze entwickelt.
Umso mehr fiel der Verein aus allen Wolken, als ein amtlicher Hinweis der Verwaltung am Donnerstag, elf Tage nach dem Brunnenfest, ganz grundsätzlich auf das Sonntagsverbot für Flohmärkte verwies – mit Bezug auf Paragraf sechs des Gesetzes für Sonn- und Feiertage und auf das Straßenverkehrs- und Ordnungsamt des Enzkreises als zuständige Stelle für die Genehmigung von Ausnahmen.
Im Gemeinderat Keltern schlug das Wellen. Michael Trägner von den Freien Wählern, selbst beim TSV Weiler engagiert, wertete die Verlautbarung auch ohne Namensnennung als „Anprangerung eines Vereins im amtlichen Teil der Gemeindenachrichten“. Einen konkreten Verein „derart verächtlich zu machen“, sei schlechter Stil der Verwaltung. Bürgermeister Steffen Bochinger wollte die Wogen glätten. Es gehe nicht um Kritik an dem einen Verein, sondern um eine notwendige Darstellung der rechtlichen Grundlagen des gesetzlichen Sonn- und Feiertagsverbots von Verkaufsveranstaltungen, die auf die Erzielung von Gewinnen ausgerichtet seien. Flohmärkte fielen darunter.
Was Bochinger den Gemeinderäten zu den Hintergründen mit Verweis aufs Landratsamt sagte, bestätigte gestern Petra Schulz, bei der Kreispolizeibehörde zuständig für Handwerks-, Gewerbe- und Marktrecht auf Anfrage der PZ: Man sei durch einen anonymen, telefonischen Hinweis auf den Flohmarkt in Weiler aufmerksam geworden. Es sei rechtlich klar, dass diese sonntägliche Veranstaltung nicht genehmigungsfähig sei. Auch wenn grundsätzlich Ausnahmen vom Paragrafen sechs des Sonn- und Feiertagsgesetzes möglich seien. Und zwar dann, wenn es sich um kirchliche oder sonstige gemeinnützige Organisationen handele, die den Erlös der Veranstaltung zu mildtätigen Zwecken spendeten. Nur einen Anteil der Veranstaltung weiterzuleiten, reiche nicht aus. Weitere Anlässe für Ausnahmen seien herausragende Veranstaltungen von überregionalem Charakter.
Beispiele dafür gibt es in der Region einige. Den populären Diefenbacher Markt „Lebendiges Kunsthandwerk“ zum Beispiel zuletzt am Samstag, 9. Juni, und Sonntag, 10. Juni. Organisatorin Karin Etzold nimmt dafür immer mit langem Vorlauf für die Genehmigung Kontakt zum Landratsamt auf. Das sei auch nötig – schon allein wegen der Fragen des Verkehrs oder des Parkens angesichts des großen Besucherandrangs. Uralte Tradition hat in Friolzheim der Pfingstmarkt. Bürgermeister Michael Seiß kann zum einen auf historisches Marktrecht verweisen. Ohnehin aber beantragt die Gemeinde alljährlich einen verkaufsoffenen Pfingstmontag – so wie andere Kommunen es bei verkaufsoffene Sonntagen tun. Ganz genauso hält es zum Beispiel die Stadt Neuenbürg mit ihrem Stoppelmarkt, der immer am Tag der deutschen Einheit zum Bummeln und Kaufen lockt.
Mehr lesen Sie am Donnerstag in der „Pforzheimer Zeitung“ oder im E-Paper auf PZ-news oder über die Apps auf iPhone/iPad und Android-Smartphones/Tablet-PCs.