Prozess wegen gemeinschaftlichen Mordes
Ein 43 Jahre alter Angeklagter (links) und eine 49 Jahre alte Angeklagte (vorne, Mitte) warten im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Karlsruhe zusammen mit ihren Anwälten auf den Beginn ihres Prozesses. Ihnen wird vorgeworfen, einen 51-jährigen Mann ermordet zu haben.
Meyer
Region
Auftakt im Prozess gegen mutmaßliches Mörder-Paar aus der Region: Weshalb musste das Opfer sterben?

Mühlacker/Karlsruhe. Weshalb musste der 51-Jährige sterben? Wer sich vom ersten Prozesstag am Mittwoch vor der Schwurgerichtskammer des Landesgerichts in Karlsruhe eine Antwort auf diese Frage erwartet hatte, sah sich enttäuscht.

Staatsanwalt Sven Müller wirft einem 43-jährigen türkischen Staatsbürger, der seit seinem vierten Lebensjahr in Deutschland wohnt, und seiner 49-jährigen Verlobten, der Ex-Frau des Opfers vor, den ehemals selbstständigen 51-Jährigen am 7. Dezember 2020 gemeinsam ermordet zu haben. Das Motiv soll Habgier gewesen sein. Am Tag vor der Tat, so Staatsanwalt Müller, hätte der 43-jährige Angeklagte den Entschluss zu der Tat gefasst. 

Der 51-Jährige soll dem Angeklagten gedroht haben, ihn beim Finanzamt anzuzeigen – es soll sich um eine Summe in Millionenhöhe handeln. Die Angeklagten sollen sich mit dem späteren Opfer auf einem Parkplatz bei Mühlacker getroffen haben. Der 43-jährige Angeklagte sei dann zum späteren Opfer ins Auto gestiegen und habe ihm mithilfe von zwei Werkzeugen mehrere tödliche Verletzungen zugefügt. Die Angeklagten sollen anschließend die Leiche in den Kofferraum gelegt und das Auto um 20.30 Uhr bei einer Sportgaststätte ebenfalls in Mühlacker abgestellt haben. Die Polizei nahm das Paar zehn Tage nach der Tat fest, seither sitzt es in Untersuchungshaft.

Die zwei Angeklagten äußerten sich nicht zur Tat und kommunizierten über ihre insgesamt fünf Anwälte, dass sie dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht tun werden – stattdessen beantworteten sie ausschließlich Fragen zu ihrer Person und ihrer Vita. Am Mittwochmittag sollen die ersten vier Zeugen befragt werden.