
Bei Kelterner Straßenfest: Tiefer Schnitt in den Hals nach Schlägerei bleibt vor Gericht folgenlos
- vie
Enzkreis. Mit einem Freispruch endete am gestrigen Donnerstag der Prozess vor dem Amtsgericht wegen des blutigen Endes eines Straßenfestes in Keltern. Angeklagt wegen gefährlicher Körperverletzung war ein 22 Jahre alter Azubi. Er hatte während einer ungleichen Rauferei seinem körperlich weit überlegenen Gegner eine Glasscherbe am Hals entlanggezogen. Eine 20 Zentimeter lange und vier Zentimeter tiefe Wunde war entstanden, die im Krankenhaus mit 70 Stichen genäht werden musste.
Eine Rettungssanitäterin hatte als Zeugin von einem „Blutbad“ gesprochen. Es sei Notwehr gewesen, beteuerte der Angeklagte
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