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Pforzheim. Ein mutmaßlich betrunkener Autofahrer hat am Montagmorgen bei Illingen einen Unfall mit hohem Sachschaden verursacht.
Laut Polizei war der 55-Jährige gegen 9.20 Uhr auf der B35 in Illingen unterwegs, als er kurz vor der Kreuzung zur K4574 beim Spurwechsel den Vorrang eines 61-jährigen Lkw-Fahrers missachtete. Bei der Kollision entstand demnach ein Schaden von rund 30.000 Euro. Ein Atemalkoholtest habe einen Wert von 0,4 Promille ergeben. Nach einer Blutprobe sei dem 55-Jährigen der Führerschein abgenommen worden.
Die Polizei warnt davor, sich nach dem Genuss von Alkohol hinters Steuer zu setzen: Alkohol wirke sich demnach auch in kleinen Mengen mitunter erheblich auf das Reaktions- und Fahrvermögen aus. Bereits ab 0,3 Promille kann laut Mitteilung in Verbindung mit sogenannten "Ausfallerscheinungen" wie Schlangenlinien-Fahren der Verdacht einer Straftat angenommen werden, der letztlich bis hin zum Führerscheinentzug und Geld- oder sogar Freiheitsstrafe führen kann.
Diese Grenzen gelten für Alkohol am Steuer
Für Autofahrer unter 21 Jahren und Fahrer in der Probezeit sowie Bus-, Taxi- und Gefahrgutfahrer gilt laut dem Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC) die 0,0-Promillegrenze. Für alle anderen liege die Grenze bei 0,5 Promille. Ab 0,3 Promille jedoch müssen Fahrer im Falle auffälligen Verhaltens oder eines Unfalls mit einer Strafe rechnen, so das Informationsportal "Alkohol? Kenn dein Limit." der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Verbands der Privaten Krankenversicherung. Geahndet werden könne das etwa mit Geld- oder Freiheitsstrafen, Führerscheinentzug für mindestens sechs Monate und drei Punkten im Verkehrszentralregister Flensburg.

