
Pforzheim/Enzkreis. Im Juli 2018 war ein 47-Jähriger in den Garten eines Bekannten im östlichen Enzkreis eingedrungen und hatte den 43-Jährigen mit mehreren Faustschlägen, einem Stein sowie einem Topf voll heißer Bolognesesoße attackiert.
Der Mann, der sich wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung und Sachbeschädigung am Montag vor dem Amtsgericht Pforzheim verantworten musste, wurde noch am selben Tag von der Vorsitzenden Richterin Martina Resch zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung und 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.
Die beiden Deutschen hätten sich bereits vor der Tat gekannt, wie Staatsanwältin Theresa Küppers erklärte. So habe der Geschädigte dem Angeklagten in der Vergangenheit mehrfach bei der Formulierung offizieller Schriftstücke geholfen. Als er wegen eines privaten Termins ein weiteres Hilfsgesuch des 47-Jährigen ausschlagen musste, sei dieser zum Haus des Geschädigten gefahren. Dort habe der Angeklagte minutenlang geklingelt. Währenddessen habe der Geschädigte mit einer Bekannten, deren beiden Kindern und seiner fünfjährigen Tochter auf der Terrasse gesessen, um dort gemeinsam zu essen, wie er in seiner Zeugenaussage angab. Das Opfer habe das Klingeln bewusst ignoriert – plötzlich sei der Angeklagte über den Zaun geklettert. Als der 43-Jährige ihn mehrmals aufgefordert habe, das Grundstück zu verlassen, habe ihn dieser ohne ein Wort zu sprechen mit mehreren Faustschlägen attackiert und mit einem Stein nach ihm geschlagen. Nachdem es dem Geschädigten gelungen war, den Angreifer zurückzudrängen, so dass sich seine Bekannte mitsamt der Kinder in das Haus zurückziehen konnte, flüchtete er ebenfalls ins Innere.
Der Angeklagte habe daraufhin mit verschiedenen Gegenständen um sich geworfen und ein Fenster sowie die Scheibe der Terrassentür eingeschlagen. Anschließend nahm er den Topf mit der heißen Bolognesesoße vom Tisch und schüttete den Inhalt erst gegen die Hauswand, dann in Richtung des Geschädigten. Dieser zog sich dabei Verbrennungen zweiten Grades zu. Zudem kam es bei der Randale des 47-Jährigen, der zu diesem Zeitpunkt stark alkoholisiert gewesen sei, wie er selbst aussagte, zu einem Sachschaden im vierstelligen Bereich. „Für das Gericht besteht kein Zweifel daran, dass Sie wie ein Tornado durch den Garten gewütet sind“, so Resch in ihrer Urteilsbegründung.