
Bis zu 50.000 Euro Bußgeld: Hier ist das Böllern in Mühlacker zum Jahreswechsel verboten
- ros/pm
Mühlacker. Mühlacker verbietet auch zu diesem Jahreswechsel das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II in mehreren historischen Ortskernen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung untersagt das Zünden von Raketen, Batterien, Schwärmern und Böllern an Silvester sowie am Neujahrstag in Teilen von Dürrmenz, Lienzingen, Enzberg, Großglattbach und Mühlhausen.
Das teilt die Stadtverwaltung in einer Pressemeldung mit.
Ziel der Maßnahme ist es demnach, besonders brandempfindliche Gebäude oder Anlagen zu schützen. Nach Angaben
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