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Justizia
Wie der Angeklagte den Richtern erklärte, habe er in „absoluter Notwehr“ gehandelt.
David-Wolfgang Ebener/dpa (Symbolbild)
Region
Blutiger Streit auf dem Straßenfest in Ellmendingen endet vor dem Schöffengericht in Pforzheim
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Keltern/Pforzheim. Das Straßenfest in Ellmendingen Ende Juni vergangenen Jahres endete mit einem Blutbad. Wegen gefährlicher Körperverletzung musste sich am gestrigen Donnerstag ein 22-jähriger Auszubildender vor dem Schöffengericht des Amtsgerichtes in Pforzheim dafür verantworten. Staatsanwältin Annika Siri warf ihm vor, er habe in der Nacht zum 28. Juni im Rahmen einer körperlichen Auseinandersetzung eine Flasche zerschlagen und seinem Kontrahenten mit der Glasscherbe eine 20 Zentimeter lange und vier Zentimeter tiefe Schnittwunde am Hals zugefügt. Mit 70 Stichen musste die Wunde im Krankenhaus genäht werden.

Wie der Angeklagte den Richtern unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Oliver Weik erklärte, habe er in „absoluter Notwehr“ gehandelt.

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