Gesammelte Werke: Bäckermeister Martin Reinhardt aus Knittlingen (rechts) hat in den vergangenen Tagen jene Bons gesammelt, die die Kunden nicht mitnehmen wollten. Diese hat er nun an den FDP-Landtagsabgeordneten Erik Schweickert übergeben. Foto: Cichecki
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Bonpflicht geht nicht nur Bäckern auf die Nerven: Abgeordneter Erik Schweickert schaltet sich ein
  • Laura Cichecki

Knittlingen. Neue Regelung sorgt bei Betrieben für viel Unmut. Abgeordneter Erik Schweickert nimmt sich des Themas an.

Sie sind nicht recycelbar und sollen dennoch in Massen produziert werden: die Rede ist von Kassenbons. Denn bereits im Jahr 2016 haben die Union und die SPD das sogenannte Kassengesetz beschlossen, das nun in Kraft getreten ist. Ziel ist es, mithilfe von Aufzeichnungssystemen dem Steuerbetrug bundesweit vorzubeugen. Damit einher geht zudem die sogenannte Bonpflicht. Demnach sind alle Verkäufer dazu verpflichtet, Kunden einen Beleg anzubieten – sei der Betrag auch noch so klein.

Unmut macht sich deshalb vor allem bei kleinen und mittleren Betrieben breit, erläutert der Bäckermeister und Knittlinger CDU-Stadtrat Martin Reinhardt, der auch als Innungsobermeister sein Handwerk vertritt. In seinem gleichnamigen Betrieb mit insgesamt vier Filialen hat Reinhardt gesetzestreu das neue Kassensystem für Kosten in Höhe von 2000 Euro eingeführt. Die Grundidee hinter der Einführung der Bonpflicht, nämlich Steuerhinterziehung zu vermeiden, kann Reinhardt nachvollziehen. Was ihm jedoch überhaupt nicht zusagt, ist, dass er durch die Bonpflicht dazu angehalten wird, umweltschädlich zu handeln. Er versteht nicht, warum er seinen Kunden einen Beleg für eine gekaufte Brezel aushändigen muss: „So gut wie niemand nimmt den Beleg mit“, so Reinhardt.

Ähnlich bewertet auch der FDP-Landtagsabgeordnete Erik Schweickert den Sachverhalt. Schon Anfang November 2019 hat er einen Antrag an das Staatsministerium gestellt, sich zu den Problemen – ausgelöst durch die Bonpflicht – zu äußern. Vor wenigen Tagen kam dann die Antwort. Sowohl das Wirtschafts- als auch das Umweltministerium sind sich einig: Aus der Bonpflicht würden sich demnach weder gravierende Probleme noch ein großer Aufwand ergeben. Eine Änderung des Gesetzes käme deshalb nicht in Frage. Damit zufriedengeben wollen sich Schweickert und Reinhardt allerdings nicht. Geplant sei nun ein neuer Antrag, in dem der Regierung eine Bagatellgrenze als Kompromissvorschlag unterbreitet wird.

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