Die Inzidenzwerte in der Region sinken weiter – mit Ausnahme des Enzkreises.
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Region
Corona-Zahlen: Land warnt verstärkt vor Delta-Variante – Regeln für Reiserückkehrer
  • pz/pm

Pforzheim/Enzkreis/Kreis Calw. Wenige Neuinfektionen und weiter sinkende Corona-Inzidenzen in der Region – das geht aus dem Tagesbericht des Landesgesundheitsamts (LGA) am Donnerstag hervor.

Bei lediglich einer Neuinfektion steht Pforzheim nun bei einer 7-Tage-Inzidenz von 5,6 – eine Verbesserung um einen Prozentpunkt im Vergleich zum Vortag. Im Enzkreis wurden zwei Personen positiv auf den Erreger getestet, hier liegt die aktuelle Inzidenz bei 5,5 und damit etwas schlechter als der Wert am Mittwoch.  Im Kreis Calw steht man etwas besser da: Bei einer weiteren Neuinfektion wird hier ein Inzidenzwert von 4,4 vermeldet. Die gesamte PZ-Region profitiert dank niedriger Corona-Zahlen seit Mittwoch von weitreichenden Lockerungen. Das LGA warnt jedoch davor, die Lage zu unterschätzen.

Warnung vor Delta-Variante

Die Sommerferien stehen quasi vor der Tür und viele Menschen planen ihren Urlaub im Ausland. Vor dem Hintergrund der sich weiter ausbreitenden Delta-Variante appelliert Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha eindringlich an die Menschen, vorsichtig zu sein.

„Wir alle haben ein hartes Jahr mit vielen Einschränkungen hinter uns – wir haben uns jetzt unbeschwerte Ferien verdient. Die Infektionszahlen sinken weiter, diesen großen Erfolg dürfen wir jetzt nicht gefährden, indem wir unvorsichtig sind und das Virus aus dem Urlaub mitbringen“, so Lucha am Donnerstag.

Viele Urlaubsländer wie Österreich, Schweiz und Italien sind vom Robert-Koch-Institut mittlerweile nicht mehr als Risikogebiet eingestuft. Hier sind Testungen nur noch nötig, wenn die Rückreise per Flugzeug erfolgt. „Ich empfehle dennoch allen Rückkehrern, sich freiwillig testen zu lassen, auch wenn es nicht vorgeschrieben ist“, sagte der Gesundheitsminister. „Wir haben im Land eine flächendeckende Infrastruktur aufgebaut, die es allen Baden-Württembergern ermöglicht, die kostenlosen Bürgertests gut zu erreichen. Davon sollten wir Gebrauch machen.“

Urlauber sollten zudem im Blick haben, wie das Robert-Koch-Institut ihr Reiseland einstuft. Nach der Rückkehr aus Virusvariantengebieten – wie derzeit Großbritannien und Portugal – muss man 14 Tage in Quarantäne und kann diese Quarantäne auch nicht durch Tests vorzeitig beenden. Das gilt auch für Geimpfte und Genesene.

Folgende Regeln gelten derzeit für Reiserückkehrende aus dem Ausland:

Testpflicht:

Nach Aufenthalt in einem einfachen Risikogebiet muss bis spätestens 48 Stunden nach Einreise nachgewiesen werden, dass keine Infektion mit dem Coronavirus besteht – Testnachweis, Impf- oder Genesenennachweis muss über das Einreiseportal der Bundesrepublik (unter www.einreiseanmeldung.de) übermittelt werden.

Reisende im Luftverkehr oder nach Voraufenthalt in einem Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet müssen sich schon vor der Abreise testen lassen und müssen dem Beförderer, beispielsweise der Fluggesellschaft, ein negatives Testergebnis vorlegen (außer bei Virusvariantengebieten, wo grundsätzlich ein Beförderungsverbot gilt und die Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises nicht ausreicht). Auch bei der Einreisekontrolle in Deutschland durch die Bundespolizei kann der Nachweis verlangt werden.

Der Testnachweis muss sich jeweils auf einen Test beziehen, der maximal 48 Stunden (bei Antigen-Tests) oder 72 Stunden (PCR) zurückliegt. Für die Berechnung dieser Zeiträume ist der Zeitpunkt der Einreise maßgeblich. Bei Virusvariantengebieten verkürzt sich die Frist bei Antigen-Tests auf 24 Stunden.

Absonderungspflicht:

Wird bei Einreise aus einem normalen Risikogebiet der Nachweis bereits vor Einreise übermittelt, so ist keine Quarantäne erforderlich. Ansonsten endet die Quarantänepflicht, die grundsätzlich 10 Tage beträgt, ab dem Zeitpunkt der Übermittlung des Nachweises. Nach Voraufenthalt in Hochinzidenzgebieten kann eine Testung frühestens fünf Tage nach Einreise vorgenommen werden. Nach Aufenthalt in Virusvariantengebieten dauert die Quarantäne 14 Tage und eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nicht möglich – dies gilt auch für Personen mit Genesenen- oder Impfnachweis.