
Enzkreis/Kreis Calw. Mehr Transparenz und bessere Teilhabemöglichkeiten stehen im Mittelpunkt der vom Land vorgenommenen Änderung der Gemeindeordnung. Die Option, digitale Ratssitzungen zu organisieren, ist dabei ausdrücklich vorgesehen: für Ratsmitglieder ebenso, wie für potenzielle Besucher. Klar ist aber auch: Am Ende entscheidet über eine digitale Teilnahme oder ein Livestreaming im Netz nicht das Land, sondern der jeweilige Gemeinderat. Denn es gilt: Nur wenn alle Ratsmitglieder zustimmen, kann von den Möglichkeiten Gebrauch gemacht werden.
Der Pressesprecher der Großen Kreisstadt Mühlacker, Philipp Schad, unterstreicht,
Sie haben schon ein Abo? Hier anmelden
Sie haben noch kein Abo?
Wählen Sie jetzt aus:
Angebote mit gedruckter Tageszeitung