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Die Polizei bittet um Hinweise.
Marijan Murat/dpa
Region
Dobermann verletzt anderen Hund in Eisingen tödlich: Auch Besitzerin wird im Gesicht verwundet
  • pol/lem

Pforzheim. Am Freitagabend ist ein Dobermann auf den Pekinesen einer Spaziergängerin losgegangen und hat diesen derart gebissen, dass er tödlich verletzt wurde. Seine Besitzerin erlitt ebenfalls Verletzungen im Gesichtsbereich und musste in ein Krankenhaus gebracht werden.

Nach bisherigem Kenntnisstand befand sich der Dobermann in Begleitung seiner Halterin, war aber offenbar freilaufend in einem an die "Mittlere Waldparkstraße" angrenzenden Waldgebiet in Eisingen unterwegs.

Kurz nach 18 Uhr sprang der Hund die Spaziergängerin an, welche ihren Pekinesen auf den Arm genommen hatte. Im Anschluss an den Vorfall wurde die verletzte Frau noch vor Ort vom Rettungsdienst versorgt und der Dobermann zunächst anderweitig untergebracht.

Zeugen, die den Sachverhalt beobachten konnten, werden gebeten, sich bei der Polizeihundeführerstaffel unter 07231 12581311 zu melden.

Hundeattacken in der Region

Man liest immer wieder von tödlichen Hundeattacken. Im Oktober 2023 etwa hat ein Bullterrier einen kleinen Yorkshire Terrier in Remchingen totgebissen. Daraufhin meldete sich auch die Tierschutzorganisation Peta zu Wort und forderte einen Hundeführerschein

Tatsächlich liegen die Zahlen der Hundebeißattacken in Remchingen und Mühlacker etwa im einstelligen Bereich. 

„Im Jahr 2022 wurden durch die Polizeihundeführerstaffel im gesamten Präsidiumsbereich 104 Fälle von fahrlässiger Körperverletzung durch Hundebisse bearbeitet“, sagte Christian Koch Pressesprecher des Polizeipräsidiums Pforzheim nach dem Angriff in Remchingen. Das Polizeipräsidium bezieht sich nicht nur auf Pforzheim und den Enzkreis, sondern schließt auch den Kreis Calw und Freudenstadt mit ein. Eine Filterung nach Rassen sei aber nicht möglich und so auch nicht klar, inwiefern Listenhunde bei den Vorfällen beteiligt waren.

Was sind Listenhunde?

Seit dem Jahr 2000 gibt es das Gesetz zur Regelung von sogenannten Listen- oder Kampfhunden. Diese weichen je nach Bundesland ab.

In Baden-Württemberg fallen die Rassen: American Staffordshire Terrier, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastif, Mastín Espanol, Mastino Napoletano, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu in das Kategorisierungssystem. Mit dem Halten gehen besondere Auflagen einher, so zum Beispiel eine Leinenpflicht, erhöhte Hundesteuer und ein Hundeführerschein. 

Drei Hunderassen - American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier - gelten nach der Polizeiverordnung grundsätzlich als besonders gefährlich und aggressiv und damit als "Kampfhunde". Die Halter solcher Hunde können dies durch eine Prüfung widerlegen, die vor einem im öffentlichen Dienst beschäftigten Tierarzt und einem Polizeihundeführer abzulegen ist. Zudem bedarf es einer amtlichen Feststellung durch die Ortspolizeibehörde, dass die Kampfhundeeigenschaft widerlegt ist, heißt es auf der Seite des Innenministeriums für den ländlichen Raum.