
Enzkreis. Nicht alle Samtpfoten sitzen nur auf dem Fenstersims im Wohnzimmer, einige stürzen sich ins Abenteuer oder haben keinen Besitzer. Damit das nicht zum Problem werden kann, sich Krankheiten ausbreiten oder die Fortpflanzung der Tiere unkontrolliert zunimmt, gilt in Mönsheim und Heimsheim die Katzenschutzverordnung. Diese Satzung besagt, dass Freigänger gechipt und kastriert sein müssen. Tierschützer haben zudem durch die Satzung mehr rechtliche Sicherheiten beim Betreten von privaten Grundstücken, um die Samtpfoten einzufangen. Doch darf durch die Verordnung jeder Tierschützer einfach auf privates Gelände? Und dürfen Fallen zum Fangen von Katzen eingesetzt werden? Die PZ hat nachgefragt.
Satzung keine Erlaubnis für jeden
"Der Erlass einer
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