
Mühlacker/Stuttgart. Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) in Mannheim dürfen Fahrschulen seit März wieder Schüler aufnehmen. Die Fahrlehrer waren froh über diese Entwicklung, besonders nachdem sie ihre Autos stilllegen mussten – damals noch auf unbestimmte Zeit (die PZ berichtete).
Doch ist noch längst nicht alles eitel Sonnenschein für die Fahrschulen und -schüler. Das Damoklesschwert erneuter Schließungsanordnungen hängt über allem.
Die aktuell geltende Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie des Landes erlaubt zwar den Betrieb von Fahrschulen und auch die Abnahme praktischer Fahrerlaubnisprüfungen unter Einhaltung aller Hygiene- und Abstandsregeln. Doch sie untersagt den
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