
2025 soll der neue gesetzliche Rahmen für die Inklusion und Selbstbestimmung behinderter Menschen den Enzkreis weitere 9,41 Millionen mehr als im Vorjahr kosten. Die explodierenden Aufwendungen für das Bundesteilhabegesetz (BTHG) verfehlen allerdings ihre gut gemeinten Ziele, sind sich Landrat und Kreisräte einig. Tun können sie wenig: Die Zuständigkeiten liegen bei Bund und Land.
„Wenn
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