
Enzkreis. Dass das Fotografieren und Filmen fremder Personen ohne deren Einwilligung verboten ist, gehört zur Standardregel jeder Badeordnung. Besonders strikt gilt dieses Verbot in Umkleidekabinen und beim Fotografieren fremder Kinder in Badekleidung – so selbstverständlich, dass es fast überrascht, wenn man in Freibädern Schilder mit der Aufschrift „Fotografieren verboten“ sieht. Der Eindruck drängt sich auf, dass sich manche Besucher nicht an diese Regeln halten – möglicherweise der Grund für das Anbringen solcher Hinweise. Haben Freibäder mit entsprechenden Schildern tatsächlich ein Problem mit Spannern, oder dienen die Hinweise ausschließlich der Prävention?
Schilder stehen, seitdem jedes Smartphone Fotos machen kann
In Mühlacker gebe es bereits seit 2013 diese Schilder, sagt
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