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Lady justice. Statue of Justice on sky background
Der Einspruch des Angeklagten wurde verworfen. Es bleibt bei dem ursprünglichen Urteil.
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Region
Frau mit Bratpfanne geschlagen: Verurteilter legt Einspruch ein - und taucht dann nicht vor Pforzheimer Gericht auf
  • Christiane Viehweg

Enzkreis. „Strafe muss sein“, dachte sich wohl ein 50-Jähriger, der sich über seine Lebensabschnittsgefährtin geärgert hatte, und schlug sie mit der Bratpfanne. Der Gesetzgeber nennt solch eine Behandlung „gefährliche Körperverletzung“. Daher wurde der Schlagkräftige per Strafbefehl zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt.

Das fand der Mann offenbar ungerecht. Er legte Einspruch ein. So landete das Verfahren am gestrigen Donnerstag vor Amtsrichter Patrick Stemler.

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