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Enzkreis/Pforzheim. Im Berufungsverfahren gegen einen 46-jährigen Mann, welcher im Vollrausch seine im Enzkreis wohnende Freundin gewürgt und körperlich verletzt hatte, konnte am Mittwoch vor dem Amtsgericht Pforzheim das Urteil abgemildert werden. Sein Verteidiger Alfred Nübling hatte die Berufung eingelegt, erneut das Strafmaß prüfen zu lassen. Dies wurde getan und das ursprüngliche Urteil von einem Jahr und einem Monat Freiheitsstrafe in einer Erziehungseinrichtung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte muss in eine therapeutische Einrichtung einziehen und verschiedene Auflagen berücksichtigen.
Anhaltspunkt dafür war es, dass sich der 46-Jährige, welcher nicht aus dem Enzkreis stammt, in der Zwischenzeit selbstständig um einen Therapieplatz gekümmert hat und dort einziehen kann, sobald eine Kostenübernahme
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