
Ganztagsbetreuung im Kreis Calw: Bad Wildbad entwickelt neues Konzept für Kinder mit Förderbedarf
- Bruno Knöller
Kreis Calw. Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) muss seit Beginn des Schuljahrs 2026/27 allen Erstklässlern den Anspruch auf bis zu acht Stunden Bildung und Betreuung an fünf Tagen pro Woche garantieren. Bis zum Schuljahr 2029/30 wird dieser Anspruch nach und nach auf alle Kinder der ersten vier Klassenstufen ausgeweitet. Und das, abgesehen von vier Wochen, das ganze Jahr über. Der Jugendhilfeausschuss des Calwer Kreistags beschäftigte sich am Montagnachmittag mit der Umsetzung der Vorschriften, wobei der Stadt Bad Wildbad eine Vorreiterrolle zukommt.
Eine kreisinterne Arbeitsgruppe hat festgestellt, „dass die allgemeinen Standards des GaFöG für Kinder
Sie haben schon ein Abo? Hier anmelden
Sie haben noch kein Abo?
Wählen Sie jetzt aus:
Angebote mit gedruckter Tageszeitung
