
Enzkreis. Die Erleichterung über das Urteil steht fast allen Beteiligten ins Gesicht geschrieben. Lange zog sich der Prozess vor der auswärtigen Großen Kammer des Landgerichts in Pforzheim gegen drei Deutsche aus dem westlichen Enzkreis, die im September 2019 einen befreundeten 37-Jährigen vor seinem Haus entführt, in ein Waldstück gebracht und dort mehrfach geohrfeigt und mit dem Tod bedroht haben. Der vorbestrafte 34-jährige Drahtzieher wird zwei Jahre und drei Monate einsitzen müssen. Seine Komplizen kommen mit Bewährung davon. Die Geduld der Männer auf der Anklagebank hat sich am Ende ausgezahlt.
Es sind zwar recht harte Strafen für eine sogenannte „Abreibung“, die das Opfer laut eigenen Worten wegen Meinungsverschiedenheiten mit den drei Bekannten vor einem Jahr bekommen hat. Trotzdem hätte es schlimmer für die Angeklagten kommen können.
Denn wären ihre Verteidiger Muzaffer Baylan, Stefan Rothenstein und Thomas Abele auf einen Vergleich mit dem Gericht eingegangen, wären die Strafen deutlich höher ausgefallen. So kam der 37-jährige Mittäter – der bei der Tat lediglich das Auto gefahren hatte, wie sich im Verfahren herausstellte – wegen Freiheitsraubs mit sechs Monaten auf Bewährung davon. Vor dem Prozess waren ihm von Richter Andreas Heidrich ein Jahr und sechs Monate angeboten worden. Der 40-jährige zweite Mittäter wurde zusätzlich wegen gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt, wodurch ihm zwei Monate von den zuerst angebotenen zwei Jahren erspart bleiben. Dem Hauptangeklagten wurden von den zuerst in Aussicht gestellten drei Jahren Haft sogar neun Monate erlassen.
Grund für die milderen Strafen ist ein unklares Bild der Tat: verschiedene Darstellungen, Falschaussagen, Erinnerungslücken. „Ich habe hier wenige seriöse Menschen angetroffen“, sagte Richter Heidrich über den Prozess. Ob das Opfer freiwillig zu den Bekannten in das Auto gestiegen ist, wer vor Ort im Wald genau zugeschlagen hat und ob dort eine Morddrohung gefallen ist, konnte nicht zweifelsfrei geklärt werden. Klar war, dass sie das Opfer nach der Tat im Wald haben stehenlassen, von wo aus der 37-Jährige nach Hause laufen musste.
Mit dem Urteil stellte sich Heidrich gegen die Version des Hauptangeklagten. Dieser hatte behauptet, ein vierter Mann sei dabeigewesen. Dem schloss sich auch der 40-jährige Mittäter an.
Vor der Urteilsverkündung sagte dieser: „Es ist schade zu sehen, wie die Ratten das sinkende Schiff verlassen. Wir waren alle dabei.“ Dem widersprach aber am letzten Verhandlungstag das Opfer noch einmal vehement. Auf die Mittäter kommen Geldstrafen in Höhe von 2000 und 4000 Euro zu. Als „eigentlicher Denkzettel“, wie es Richter Heidrich nannte.