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Polizei - Symbolbild
Ein Mann wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verklagt.
Bernd Weißbrod/dpa
Region
Geldstrafe: Angeklagter weist Körperverletzung zurück, aber Ex-Freundin mit großen blau-schwarzen Blutergüssen
  • Christiane Viehweg

Pforzheim/Enzkreis. „Zwischen Himmel und Hölle“, sei die Beziehung mit dem Angeklagten gewesen, so schilderte es seine Ex-Freundin am Donnerstag vor Richter Philipp Hauenschild am Pforzheimer Amtsgericht. Angeklagt war der 42-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung. Laut Anklage von Staatsanwältin Wiederrecht soll er am 26. Dezember 2023 seine 44-jährige Freundin durch die Wohnung geschleift, sie auf dem Bett gewürgt und ihr mit Wucht den Kopf auf die Tischplatte geschlagen haben.

Blutergüsse, blaue Flecken und großer schwarzblauer Bluterguss am Kinn

Sie erlitt zahlreiche Blutergüsse, blaue Flecken und einen großen

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