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Geldstrafe nach Spuckattacke trotz Corona-Quarantäne: Urteil am Amtsgericht fällt milde aus

Enzkreis. Die Nachwehen eines turbulenten Abends im April beschäftigten am Mittwoch zum zweiten Mal die Juristen am Pforzheimer Amtsgericht. Am letzten Verhandlungstermin fiel das Urteil gegen einen 52-Jährigen, der im April Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet, getreten und gespuckt hatte — obwohl er sich wegen des Verdachts auf Corona in Quarantäne befand. Das Urteil von Richterin Stephane Ambs ist, gemessen an der Forderung von Staatsanwalt Sven Burkart, milde ausgefallen. Insgesamt 6000 Euro Strafe muss der im westlichen Enzkreis lebende Mann bezahlen.

Dies bezieht sich auf den Tatvorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, tätlichen Angriffs und Beleidigung gegen die Polizisten. Vom zweiten Tatvorwurf – der Körperverletzung gegen seine Ehefrau – wurde er freigesprochen. Die Beamten waren seinerzeit zu viert angerückt, nachdem Nachbarn die Ordnungskräfte alarmiert hatten. Einer der Polizisten sagte am Mittwoch als Zeuge aus. Er schilderte den Tathergang als Situation, die unvermittelt eskaliert sei.

Der Angeklagte habe bei der Ankunft der Polizisten an einem Gartentisch gesessen, vor sich eine Flasche Bier. Als die Beamten den Mann ansprachen, habe er ungehalten reagiert. Nachdem er auf die Maskenpflicht hingewiesen und ihm eine solche zugeworfen worden war, reagierte er wütend und begann, Beleidigungen zu äußern. Dies sei, wie der Angeklagte am ersten Verhandlungstermin schilderte, einer großen Frustration ob der Quarantäne und der fehlenden Hilfe von außen geschuldet gewesen. So habe er beim Landratsamt darum gebeten, man möge ihm Lebensmittel nach Hause bringen. Als dies nicht geschah, habe er seinen Frust in Alkohol ertränkt. Daraufhin sei er mit seiner Ehefrau und den beiden Stiefsöhnen in einen lauten Streit geraten. Doch geschlagen habe er seine Frau nicht.

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