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Ganztagsbetreuung für Grundschüler
Grundschüler sind in einem Hort mit Bastelarbeiten beschäftigt. Ab 2026 wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule schrittweise eingeführt. Städte und Gemeinden haben Sorgen, mit der neuerlichen Schaffung von zusätzlichen Räumen und mit der Suche nach Fachpersonal an Grenzen zu stoßen.
picture alliance/dpa
Region
Gesetz setzt Kommunen unter Druck: Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Schüler sorgt für Ärger

Enzkreis. Grundschüler sollen ab 2026 schrittweise das Recht darauf haben, dass sie an fünf Werktagen je acht Stunden lang betreut sind. Und das das ganze Jahr über. Nur vier Wochen lang darf dieses Angebot aussetzen. Städte und Gemeinden sind entsetzt, weil die Regelung sie dazu zwingt, mehr Räume für die Schüler zu schaffen, eventuell Mensen zu bauen oder viel Fachpersonal einstellen. Kräfte, die heute oft schon im Kindergartenbereich fehlen, wo solche Rechtsansprüche schon länger gelten. Weil das neue Gesetz nun noch draufgesattelt wird und viele Fragen offen sind, ist der Ärger groß.

„Es ist ein Unding, wie man

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