
Pforzheim/Enzkreis. Der vorsitzende Richter vertagte die Verhandlung des 22-Jährigen, der sich am Freitag wegen exhibitionistischen Handlungen in zwei Fällen und Fahren ohne Fahrerlaubnis vor dem Amtsgericht in Pforzheim verantworten musste. Grund für die Vertagung waren Zeugen, die nicht anwesen waren und den jungen Mann entlasten könnten.
Pforzheim/Enzkreis. Der vorsitzende Richter vertagte die Verhandlung des 22-Jährigen, der sich am Freitag wegen exhibitionistischen Handlungen in zwei Fällen und Fahren ohne Fahrerlaubnis vor dem Amtsgericht in Pforzheim verantworten musste. Grund für die Vertagung waren Zeugen, die nicht anwesen waren und den jungen Mann entlasten könnten.
Der 22-jährige Auszubildende, der bei seiner Mutter und deren Lebensgefährten im östlichen Enzkreis lebt, gab gegen Ende der Verhandlung an, er sei einfach durcheinander im Kopf. Daher sei es schwierig, die Einzelheiten im Detail wiederzugeben. Zuvor widersprach sich der junge Mann mehrfach selbst und auch die Aussagen der Zeugen stimmten nicht mit seinen überein.
Richter King, der bei der Verhandlung am vergangenen Freitag den Vorsitz hatte, vertagte die Verhandlung schließlich.
Der 22-Jährige musste sich wegen zweier Tatvorwürfe verantworten. Wie Staatsanwältin Christian Bossert eingangs schilderte, sei der Beklagte im Oktober vergangenen Jahres ohne gültigen Führerschein gefahren und habe im Anschluss daran gegen zwei Uhr nachts das Auto verlassen. Danach sei er einige Meter zu Fuß weitergegangen und an einem Pfosten am Straßenrand stehen- geblieben. Dort habe er seine Hose und Unterhose heruntergelassen und vor einer der Geschädigten an seinem Glied manipuliert. Wenige Tage später habe er sich einige Straßen vom Ort der ersten Tat entfernt aufgehalten und dort die exhibitionistischen Handlungen vor einer weiteren Geschädigten in gleicher Weise wiederholt.
Der junge Mann bestritt die Vorwürfe und verwies auf mehrere entlastende Hinweise, zudem habe für die Zeiträume beider Taten Alibis. Diese könnten von mehreren Zeugen bestätigt werden. Er sei demnach weder unberechtigt mit einem Auto gefahren, noch habe er die beiden Frauen belästigt. „So einer bin ich nicht“, sagte der Angeklagte. Er verstehe auch nicht, dass die Videoaufnahmen, die in der Filiale einer Fast-Food-Kette entstanden seien, nicht von der Polizei angefordert und gesichtet wurden. Er habe sich im Zeitraum der zweiten, angeblichen Tat auf der Geburtstagsfeier seines Bruders befunden. Im Anschluss an die Feier sei er mit fünf anderen Gästen, darunter seiner Freundin, in das Schnellrestaurant gefahren und habe sich dort einige Zeit aufgehalten. Die 18-jährige Freundin des Angeklagten konnte dies in ihrer Zeugenaussage nicht deckungsgleich wiedergeben. Sie berichtete, dass das Paar von der Mutter des 22-Jährigen zum Restaurant gefahren worden sei. Auf die Frage der Staatsanwältin hin, sagte der Angeklagte, er könne sich nicht mehr genau an die Einzelheiten erinnern.
Er sei aber definitiv nicht mit heruntergelassener Hose vor den beiden Geschädigten gestanden. Die erste Geschädigte identifizierte ihn jedoch zweifelsfrei, sie sei „zu hundert Prozent sicher. Er ist es gewesen.“ Die zweite Geschädigte, die wenige Straßen weiter lebt, war sich ebenfalls sicher. Sie habe ihn zwar nicht genau erkannt, schließlich habe er sich eine Kapuze ins Gesicht gezogen. Doch sprächen seine schlanke Statur und die spitze Nase dafür, dass er der Exhibitionist gewesen sei.
Zwei der Entlastungszeugen, die laut Angeklagtem zum Zeitpunkt der ersten Tat mit ihm zusammen gewesen seien, waren am Freitag nicht anwesend. Der Verteidiger des 22-Jährigen, Michael Renner, verwies auf die Wichtigkeit der Zeugen und deren Aussagen. Richter King stimmte dem zu. Die Verhandlung wird am kommenden Freitag fortgesetzt.