Region
Grundstücke in Spielberg nur gegen Bauverpflichtung
  • Gustl Weber

Karlsbad-Spielberg.Die Erschließung oder Abrundung von Neubaugebieten in allen fünf Ortteilen bleibt erklärtes Ziel.

In Zukunft soll es allerdings als Umlegungsbedingung für die Grundstücksbesitzer eine Bauverpflichtung innerhalb eines festzulegenden Zeitraumes geben. Als erstes Neubaugebiet wird die geplante Erschließung der „Holderäcker“ in Spielberg betroffen sein. Bei einer Gegenstimme folgte der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung dem Vorschlag des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, eine Bauverpflichtung innerhalb von zehn Jahren durch die Eintragung einer entsprechenden Grunddienstbarkeit ins Grundbuch festzuschreiben.

Sollte innerhalb der Frist nicht gebaut werden, kann die Gemeinde auf der Basis bereits anfangs festgelegter Bedingungen das Grundstück zurückkaufen und weiterveräußern. Eine Regelung, die laut Joachim Guthmann von der Bauverwaltung der Gemeinde bereits in zahlreichen anderen Kommunen praktiziert wird.

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