
Hütte am Paulinensee muss weichen: Gemeinde Mönsheim will neuen Standort finden
- Claudia Keller
Mönsheim. Die Überdachung am Paulinensee in Mönsheim ist laut Landratsamt nicht zulässig. Sie steht im Überschwemmungsgebiet für den als Hochwasserrückhaltebecken umgebauten See. Grundsätzlich dürfen im Staubereich und im Überschwemmungsgebiet keine Bauwerke errichtet werden. Deshalb wurde die Gemeinde aufgefordert, mit einer statischen Berechnung nachzuweisen, ob das Bauwerk einem Hochwasser standhält.
Das Ergebnis zeigte, dass dies nicht der Fall ist. Teile der durch Hochwasser weggeschwemmten Überdachung könnten zu Funktionsstörungen beitragen. Deshalb
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