
Enzkreis. Es ist immer ein emotionales Thema, wenn Tiere in Mitleidenschaft gezogen werden. So auch bei dem Prozess gegen einen Jäger aus einer Gemeinde im westlichen Enzkreis, dem am Mittwoch vor dem Amtsgericht Pforzheim vorgeworfen wurde, bei einer nächtlichen Wildschweinjagd drei Kühe eines Landwirts angeschossen zu haben. Zwei der Kühe verstarben daraufhin. Dass der Fall überhaupt vor Gericht landete, liegt an den schweren Vorwürfen eines Jägers aus dem Nachbarrevier, denen am Ende aber niemand Glauben schenkte. Es kam zum Freispruch.
Das „Missgeschick“, wie Richter Philipp Hauenschild den Vorfall während der Verhandlung nannte, ereignete sich in der Nacht vom 30. auf den 31. Oktober 2020. Der
Sie haben schon ein Abo? Hier anmelden
Sie haben noch kein Abo?
Wählen Sie jetzt aus:
Angebote mit gedruckter Tageszeitung