Jugendarrestanstalt - Illustration
Der Jugendstrafvollzug, einschließlich offener Vollzugsformen, liegt in der Zuständigkeit des Landes. Für Jugendliche und Heranwachsende aus dem Enzkreis kämen daher auch Angebote in angrenzenden Landkreisen in Betracht.
Christian Charisius/dpa (Symbolbild)
Region
Jugendstrafverfahren im Enzkreis: Nicht mehr Fälle, aber komplexere

Enzkreis. In den vergangenen Jahren zeigt der Enzkreis keine strukturelle Zunahme der Fallzahlen im Jugendstrafverfahren. Dennoch ist eine Zunahme der Komplexität der Fälle zu verzeichnen, was zu einem höheren Betreuungsaufwand führt. Das schreibt Landrat Bastian Rosenau auf eine Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion laut deren Pressemitteilung. Vorsitzender Günter Bächle wollte wissen, wie sich die Beanspruchung des Jugendamtes in den einzelnen Bezirken in den vergangenen Jahren entwickelte, etwa erkennbar an Fallzahlen, räumlichen Schwerpunkten oder Schwere der Fälle.

Ziel der Jugendhilfe im Strafverfahren sei es, erneute Straftaten zu verhindern und die soziale Integration der Jugendlichen zu fördern, unterstreicht der Landrat. Der Jugendstrafvollzug liege in der Zuständigkeit des Landes, während alternative Maßnahmen von freien Trägern der Jugendhilfe angeboten würden. Rosenau: „Im Enzkreis gibt es keine eigene Rückfallstatistik, die Kriminalstatistik wird von der Justiz erhoben.“ Das Jugendamt orientiere sich an gesetzlichen Vorgaben, habe aber innerhalb dieser Grenzen Gestaltungsfreiraum. Die Projektbelegung erfolge einzelfallbezogen und nur in seltenen Fällen.

Durch die Gesetzesreform im Jahr 2019 wurden, so der Landrat, die Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren gestärkt. Damit sei eine frühere und engere Einbindung des Jugendamtes in Strafverfahren gegen junge Menschen verbunden. Die Fallzahlen unterlägen – wie die Jugendkriminalität insgesamt – jährlichen Schwankungen. Eine kontinuierliche oder strukturelle Zunahme sei im Enzkreis in den vergangenen Jahren nicht festzustellen. Auch räumlich ließen sich keine dauerhaft stabilen Schwerpunkte innerhalb erkennen. „Auffälligkeiten treten vielmehr zeitlich und fallbezogen auf“, heißt es.

Gleichzeitig sei nach Rosenaus Angaben zu beobachten, dass einzelne Fälle in ihrer Komplexität zugenommen haben, etwa durch Mehrfachauffälligkeiten oder zusätzliche Problemlagen (zum Beispiel schulische Desintegration, familiäre Belastungen oder Suchtproblematiken), wodurch sich der Betreuungs- und Koordinationsaufwand im Einzelfall erhöhe.

Die Betreuung straffällig gewordener Jugendlicher erfolge im Rahmen der Jugendhilfe im Strafverfahren (Jugendgerichtshilfe). Sie umfasse insbesondere: Beratung und Begleitung der Jugendlichen sowie ihrer Sorgeberechtigten während des Strafverfahrens, Stellungnahmen gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht mit Empfehlungen zu erzieherischen Maßnahmen, Vermittlung und Begleitung geeigneter Hilfen, Unterstützung bei der Erfüllung gerichtlicher Auflagen sowie gegebenenfalls Nachbetreuung.

Ziel sei es stets, erneute Straffälligkeit zu vermeiden und die soziale Integration der Jugendlichen zu fördern. Ein zentraler Schwerpunkt liege dabei auf der Schaffung beziehungsweise Stabilisierung einer Tagesstruktur, etwa durch Schulbesuch oder Unterstützung bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz.

Der Jugendstrafvollzug, einschließlich offener Vollzugsformen, liegt in der Zuständigkeit des Landes. Für Jugendliche und Heranwachsende aus dem Enzkreis kämen daher auch Angebote in angrenzenden Landkreisen in Betracht. Ergänzend böten einzelne freie Träger der Jugendhilfe alternative Maßnahmen zum klassischen Strafvollzug an, wie etwa Seehaus Leonberg oder Schloss Stutensee. Im Vergleich mit anderen Landkreisen weise der Enzkreis keine überdurchschnittliche Jugendkriminalität auf.