Karlsbad. Erneut befasste sich der Karlsbader Gemeinderat mit dem Vorentwurf des Flächennutzungsplanes 2030 – gewerbliche Bauflächen und Wohnbauflächen –, der am 22. Mai 2017 zur weiteren Behandlung in der Sitzung des Nachbarschaftsverbandes ansteht. Zustimmend Kenntnis nahm der Gemeinderat von den modifizierten Vorschlägen der Verwaltung zur Fortschreibung des Planes. So werden für Karlsbad im Bereich der Gewerbeflächen die Gebiete „Finkengrund“ und „Schießhüttenäcker-Nordwest“ in Langensteinbach, in Richtung Autobahnzubringer, mit einer Gesamtfläche von rund 9,2 Hektar vorgeschlagen. Nicht mehr weiterverfolgt werden soll zunächst das seit vielen Jahren diskutierte Gewerbegebiet „Steinig“ in der Nähe der Autobahn.
Hier verweist die Verwaltung auf den Dissens mit dem bestehenden Regionalplan sowie auf einen zu erwartenden hohen Aufwand für eine Erschließung. In Ittersbach soll die Erweiterung im Gewerbegebiet „Stöckmädle“ im Gewann „Hub“ mit einer Fläche von 0,8 Hektar ermöglicht werden. Der Impuls entstand mit dem geplanten Feuerwehrgebäude an der Süd-Ecke des „Stöckmädle“, bei der Einmündung des Heerweges in die Hauptachse, „Straße im Stöckmädle“. Mit der Erschließung der Fläche von 0,8 Hektar für Gewerbe, unmittelbar gegenüber dem künftigen Feuerwehrgebäude auf der anderen Straßenseite in der „Hub“, ergibt sich rein wirtschaftlich bei der Realisierung der Infrastruktur für die Gemeinde laut der Bauverwaltung eine deutlich günstigere Kostensituation.
Obwohl der Ittersbacher Ortschaftsrat bei der letzten Erweiterung des Gewerbegebietes vor sechs Jahren noch ausdrücklich dafür plädiert hatte, dass eine weitere Ausdehnung in Richtung Wohngebiet Ittersbach nicht in Frage komme, hat man jetzt mit Blick auf die Realisierung des Feuerwehrgerätehauses die Kröte einer Erweiterung von 0,8 Hektar geschluckt. „Wir waren uns der Problematik bewusst. Haben jedoch mit Blick auf das Vorhaben Gerätehaus und vor dem Hintergrund, dass eine Gewerbefläche an der „Straße im Hinteracker“ als Gewerbegebiet gestrichen wird, diese Lösung befürwortet“, so Ortsvorsteherin Heike Christmann. Im Bereich der Wohnbaugebiete sind im Entwurf des Flächennutzungsplanes 2030, verteilt auf alle fünf Ortsteile, insgesamt rund 50 Hektar an Umlegungsfläche eingestellt. Auf Vorschlag des Auerbacher Ortschaftsrates soll jedoch auf das geplante Baugebiet „Brunnenweisen“ mit 1,8 Hektar verzichtet und in der Fortschreibung das Baugebiet „Buckenberg III“ aufgenommen werden. Mit der Realisierung des „Buckenberg III‘“ sieht man in Auerbach die Chance einer zweiten Ortsausfahrt auf die Landesstraße 562 (Verbindung aus Richtung Keltern nach Karlsbad), um die Ortsdurchfahrt an der Remchinger Straße zu entlasten.
Trotz der zustimmenden Kenntnisnahme wurde aus den Reihen des Gemeinderates mehrfach der Wunsch geäußert, das Thema „Gewerbegebiet Steinig“ nicht ganz aus den Augen zu verlieren.
