
Birkenfeld/Pforzheim. Im November 2022 hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe über die Klage von Herrenstriet-Bewohner Harald Hämmerle wegen der Lärmbelastung durch die Tiefkühlauflieger auf dem Betriebsgelände der Birkenfelder Firma Müller Fleisch entschieden. Die Klage wurde abgewiesen. Wie berichtet, hatte das Gericht Anfang Februar das Urteil begründet. Offen blieb, ob Hämmerle Rechtsmittel einlegen will. Nun ist die Entscheidung gefallen:
„Es wird keine Berufung gegen das Urteil vom Verwaltungsgericht Karlsruhe eingereicht“, schreibt er.
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