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Der grundkonflikt: Für das Gewerbegebiet gelten höhere Lärmgrenzen als für den Pforzheimer Stadtteil auf der anderen Enzseite. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte durch das direkte Angrenzen jedoch eine sogenante „Gemengelage“ erkannt - mit Folgen für die Anwohner.
Moritz (Archivfoto)
Region
Keine Berufung im Lärmschutz-Streit um Müller Fleisch

Birkenfeld/Pforzheim. Im November 2022 hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe über die Klage von Herrenstriet-Bewohner Harald Hämmerle wegen der Lärmbelastung durch die Tiefkühlauflieger auf dem Betriebsgelände der Birkenfelder Firma Müller Fleisch entschieden. Die Klage wurde abgewiesen. Wie berichtet, hatte das Gericht Anfang Februar das Urteil begründet. Offen blieb, ob Hämmerle Rechtsmittel einlegen will. Nun ist die Entscheidung gefallen:

„Es wird keine Berufung gegen das Urteil vom Verwaltungsgericht Karlsruhe eingereicht“, schreibt er.

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