Nach den Bränden am Montagabend in Bauschlott haben Polizei und Staatsanwaltschaft drei überraschend junge Tatverdächtige ermittelt: einen 15-Jährigen und zwei strafunmündige Kinder. Ob das Trio auch mit weiteren Bränden der vergangenen Wochen im nördlichen Enzkreis in Verbindung steht, ist noch offen. Doch nur weil zwei der Tatverdächtige strafunmündig sind, heißt es nicht, dass nichts passiert:
Gegen Kinder unter 14 Jahren wird in Deutschland nicht strafrechtlich ermittelt. Unabhängig von der Schwere der Tat. Das hatte bundesweit vor allem bei schweren Gewaltdelikten für Aufregung gesorgt. Konsequenzen kann es gerade dann dennoch geben. Nach den Anweisungen zur Mitteilung von Strafsachen wird je nach den Umständen teilweise auch geprüft, ob das Kindeswohl der Betroffenen gefährdet sein könnte.
Dann könnten Jugendamt und/oder Familiengericht eingeschaltet werden. Auch zivilrechtlich können Kinder belangt werden, wenn es etwa um Schadenersatz geht. Fälle, in denen Ermittlungen wegen Strafunmündigkeit eingestellt werden müssen, sind laut Florian Sommer von der Staatsanwaltschaft in Pforzheim die ganz große Ausnahme.


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In einem Fall aus dem PZ-Archiv von 2016, als Grundschüler in Niefern 26 Autos zerkratzt und rund 50.000 Euro Schaden angerichtet hatten, waren die Eltern der Kinder selbst die Ansprechpartner. Der Rest war eine Frage für Versicherungen.


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