Die Italien-Reise von Bürgermeister Harald Eiberger schlägt im Illinger Gemeinderat hohe Wellen. Prokoph
Zwischen Ingo Weimer und Eiberger hat sich ein verbales Scharmützel entwickelt. Privat
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Kontroverse Diskussion im Illinger Gemeinderat: Italien-Reise hat doch noch ein Nachspiel

llingen. Die Reise einer kleinen Delegation aus Illingen in die italienische Partnerstadt Castelnovo 'ne Monti erhitzt noch immer die Gemüter. Bereits in der vergangenen Sitzung des Illinger Gemeinderats hatte Ingo Weimer (Neue Liste 2019) Bürgermeister Harald Eiberger für dessen Informationspolitik bezüglich der Fahrt kritisiert: Der Gemeinderat sei nicht im Bilde gewesen.

Zwischen Eiberger und Weimer hatte sich damals ein verbales Scharmützel entwickelt. So hatte Eiberger unter anderem gesagt, Weimer möge ihm doch bitte darlegen, gegen welchen Paragrafen der Gemeindeordnung er verstoßen haben soll. Die Reise habe dazu gedient, einen gemeinsamen Zuschussantrag für die Jugendförderung und den Austausch zwischen den beiden Partnergemeinden auf den Weg zu bringen.

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Nun legt Weimer nach: Paragraf 43, Absatz 5 der Gemeindeordnung besage, der "Bürgermeister hat den Gemeinderat über alle wichtigen die Gemeinde und ihre Verwaltung betreffenden Angelegenheiten zu unterrichten". Da die Reise als solch wichtige Angelegenheit bewertet worden sei, hätte Eiberger die Fraktionen informieren müssen, sagt Weimer, der es zudem als fragwürdig empfindet, mitten in der Corona-Pandemie eine derartige Fahrt zu unternehmen. Über Bekannte habe er zudem in Castelnovo 'ne Monti nachgefragt: Dort habe man gesagt, um den Zuschussantrag auf den Weg zu bringen, hätte es nicht unbedingt den persönlichen Austausch gebraucht.

Anwaltskanzlei soll Sachverhalt überprüfen

CDU-Gemeinderat Reimund Scheytt, der überdies Vorsitzender des Musikvereins Illingen ist, hatte die Reise, bei der er selbst teilnahm, hingegen verteidigt. Ein persönliches Treffen sei unabdingbar gewesen. Und auch Harald Eiberger äußert sich am Montag gegenüber der PZ: Als Bürgermeister vertrete er die Gemeinde. Zudem erledige er "in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die durch das Gesetz oder vom Gemeinderat übertragenen Aufgaben". Dazu hätten auch immer schon die städtepartnerschaftlichen Beziehungen gehört.

Um einen Schlussstrich unter die Angelegenheit zu ziehen, werde der Sachverhalt nun zur Überprüfung an eine Rechtsanwaltskanzlei übergeben.