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In den Gartenhausgebieten in Bilfingen und Ersingen sollen künftig neue Regeln gelten. Dabei geht es vor allem um die Frage, wie groß dort jetzt eine Hütte sein darf.
Nico Roller
Region
Künftig 18 Quadratmeter groß: Kämpfelbach erlaubt größere Gartenhütten
  • Nico Roller

Kämpfelbach. Um Gartenhäuser ist es gegangen, um Ladestationen für Elektroautos und um den Gutachterausschuss: Wie ein roter Faden haben sich die Themen Bauen und Infrastruktur durch die Sitzung des Kämpfelbacher Gemeinderats gezogen. In der Bilfinger Weinbrennerkelter hat das Gremium am Montagabend etliche Beschlüsse gefasst – und dabei unter anderem festgelegt, was in den Gartenhausgebieten in Bilfingen und in Ersingen zulässig ist und was nicht.

Dazu gehört auch, dass Hütten dort mitsamt Überdachung künftig 18 Quadratmeter groß sein dürfen. Bisher waren es nur zwölf, an die sich laut Bürgermeister Thomas Maag in den vergangenen Jahren

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