
Kurioser Rechtsstreit am Amtsgericht Maulbronn: Angeklagter verlässt bei Urteilsverkündung den Saal
- Isabel Hansen
Maulbronn. Weil ein 62-Jähriger in seinem Widerspruch gegen einen Strafbefehl nach einer Nötigung bei einem Rettungseinsatz behauptet hat, ein Polizist habe ihn und seinen behinderten Sohn als „Penner“ und „Mongo“ bezeichnet, musste er sich am Montag wegen falscher Verdächtigungen vor dem Amtsgericht Maulbronn verantworten.
Statt sich gegen den Vorwurf zu verteidigen, dass er mit erfundenen Beleidigungen nur von sich und seinem eigenen unkooperativem Verhalten ablenken wollte, degradierte er die Anklage zur Nebensache und verlor sich bei
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