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Der Grundkonflikt: Für das Gewerbegebiet gelten höhere Lärmgrenzen als für den Pforzheimer Stadtteil auf der gegenüberliegenden Enz-Seite. Das Regierungspräsidium hatte durch das direkte Angrenzen jedoch eine sogenannte „Gemengelage“ erkannt, da eine gegenseitige Rücksichtnahme notwendig sei.
Moritz (Archivfoto)
Region
Lärmstreit um Müller Fleisch: Darum hat das Gericht die Klage abgelehnt

Karlsruhe/Pforzheim/Enzkreis. Bereits im November 2022 hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe über die Klage von Herrenstriet-Bewohner Harald Hämmerle wegen der Lärmbelastung durch die Tiefkühlauflieger auf dem Betriebsgelände der Birkenfelder Firma Müller Fleisch entschieden. Die Klage wurde abgewiesen (die PZ berichtete). Die Gründe dafür konnte der Gerichtspressesprecher, Richter Lutz Metzger, damals nicht nennen. Er verwies auf die schriftliche Urteilsbegründung des Vorsitzenden Verwaltungsrichters Thomas Haller. Drei Monaten später liegt diese nun vor.

Darüber informiert das Verwaltungsgericht in einer Pressemitteilung. Hämmerles Klage zur Anerkennung

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