
Mühlacker. 60 Jahre lang ist Manfred Teply aktiver Klarinettist beim Musikverein Mühlacker. Bei der diesjährigen Hauptversammlung bekam er dafür die BVBW-Ehrennadel in Gold mit Diamant und Ehrenbrief. Helmut Spiegel sprach von einem „zuverlässigen und treuen Unterstützer der Blasmusik“.
Er kenne Manfed Teply schon seit vielen Jahren. Als Ehrenvorsitzender des Blasmusik-Kreisverbandes Pforzheim-Enzkreis mache er diese Ehrung „aus tiefster Überzeugung“. „Er ist eine feste Konstante und ein sehr wichtiger Mensch beim Musikverein Mühlacker“, so Stefan Bosch. Als Erster Vorsitzender des Vereins, „bin ich wahnsinnig froh, dass wir ihn haben“.
„Ich habe mit der Blockflöte angefangen“, so Manfred Teply. Das führte zu Kontakten zum Musikverein Mühlacker. Mit 8 Jahren hat er dort als Klarinettist angefangen. Geschult von Soloklarinettist Hans Thumser. „Das Erlebnis der harmonische Gesamtklang“, war und ist für ihn als Einzelmusiker bewegend. Wenn es die Gesundheit erlaube und der Verein möchte, werde er sich weiterhin einbringen. Unter den Dirigenten Kurt Schill Ende der 50-er bis in die 80-er Jahre war es die ernste und klassische Musik und danach unter Erich Brandauer die U-Musik, die sein Musikerherz immer wieder neu entfacht hat. Im 50. Jubiläumsjahr der Freundschaft mit der Stadtkapelle Friesach (Kärnten) war sein Anliegen, dass „diese Freundschaft weiter gepflegt wird“.
„Wir hatten im vergangenen Jahr weniger Veranstaltungen als vor Corona, sie verliefen allerdings recht erfolgreich“, so Stefan Bosch in seinem Bericht. Für die Zukunft sollte das „alte musikalische Niveau wieder erreicht und weiterentwickelt werden“. Weitere Ehrungen des Blasmusik-Kreisverband bekamen Siljy-Marie Fischer (Querflöte), Pauline Speidel (Klarinette), Lennart Daniel Kaussen (Jugendorchester) und Marvin Veil (Flügelhorn) für 10-jährige Musikertätigkeit. Zu Ehrenmitgliedern für 40-Jahre fördernde Mitgliedschaft wurden Rolf Blattner und Rolf Dorschner ernannt.
Die Versammlung stimmte einer Satzungsänderung zu. So mussten Kleinigkeiten angepasst werden, um gesetzliche Vorgaben für die Gemeinnützigkeit zu entsprechen. vh