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Hintergrund der Forderung ist, dass die RVS eingesprungen war, nachdem das Busunternehmen Müller Reisen die Linien abgegeben hatte und den Transport der Fahrgäste auf den Linien 712, 716 und 916 übernahm. Archivfoto: Meyer
Region
Mangelhafte Dokumentation und Intranzparenz: Warum die Vergabe der Müller-Linien den Gesetzen nicht entspricht

Enzkreis/Pforzheim/Kreis Calw. Dass die Vergabekammer Baden-Württemberg dem Busunternehmen Müller-Reisen, das vom Enzkreis, dem Kreis Calw und der Stadt Pforzheim bei der Notvergabe von Linien ausgeschlossen wurde, Recht gegeben hat, wird ein Nachspiel haben. Wie berichtet, hat die Kammer die geschlossenen Verträge mit den Busunternehmen Richard Eberhardt und der Bahn-Tochter Regionalbusverkehr Südwest (RVS) für unwirksam erklärt und festgestellt, Müller-Reisen sei durch den Ausschluss aus dem Verfahren Schaden entstanden. Die drei Auftraggeber wurden von der Kammer verpflichtet, die Leistungen im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens neu auszuschreiben.

Mit welcher Begründung haben Kreise und Stadt Müller-Reisen ausgeschlossen?

Stadt und Kreise stützen sich auf Paragraf 124, Absatz 7 im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Demnach können öffentliche

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