
Enzkreis/Pforzheim/Kreis Calw. Dass die Vergabekammer Baden-Württemberg dem Busunternehmen Müller-Reisen, das vom Enzkreis, dem Kreis Calw und der Stadt Pforzheim bei der Notvergabe von Linien ausgeschlossen wurde, Recht gegeben hat, wird ein Nachspiel haben. Wie berichtet, hat die Kammer die geschlossenen Verträge mit den Busunternehmen Richard Eberhardt und der Bahn-Tochter Regionalbusverkehr Südwest (RVS) für unwirksam erklärt und festgestellt, Müller-Reisen sei durch den Ausschluss aus dem Verfahren Schaden entstanden. Die drei Auftraggeber wurden von der Kammer verpflichtet, die Leistungen im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens neu auszuschreiben.
Mit welcher Begründung haben Kreise und Stadt Müller-Reisen ausgeschlossen?
Stadt und Kreise stützen sich auf Paragraf 124, Absatz 7 im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Demnach können öffentliche
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