
Enzkreis/Karlsruhe. Gegen den Reiseanbieter und früheren Verleger Jeff Klotz liegen mehrere Strafanzeigen vor, zu denen Ermittlungen laufen. Wie der PZ jetzt bekannt geworden ist, hat das Landgericht Karlsruhe bereits 2025 in einem Darlehensstreit ein Anerkenntnisurteil gegen ihn verhängt. Es ging um einen hohen fünfstelligen Geldbetrag, den er sich geliehen hatte. Die Kläger fordern die Summe nicht nur zurück, sondern beantragten eine Feststellung, dass diese Forderung „auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung gründet“, wie das Gericht sagt. Den Anspruch der Kläger hat Klotz damals als berechtigt anerkannt.
Es sind einige Strafanzeigen gegen Jeff Klotz, von denen die PZ im Zuge ihrer Recherchen in Zusammenhang mit der Insolvenz seines früheren Verlagshauses und mit Ärger von
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